Illegale Feuerwerkskörper? Na dann ….

Autor: Andre Wolf

Ist jetzt auch nichts Neues. Wer Lust hat, sich Finger abreißen zu lassen, Verbrennungen zu erleiden oder andere zu gefährden, kann durchaus gerne auf illegale Feuerwerkskörper zurückgreifen.

Wie cool das am Ende ist, können wir schlecht einschätzen. Wie gefährlich es ist, zeigt das Hauptzollamt Frankfurt/Oder in dem folgenden Video:

Wenn man diese Bilder sieht, kann man nur sagen: Finger weg von illegalem Feuerwerk.
Auf einem Sprengplatz hat das Hauptzollamt Frankfurt die Gefährlichkeit der so genannten „Polenböller“ getestet:

Es muss auch nicht immer nur illegales Zündmaterial sein: auch falsche Handhabung legaler Feuerwerkskörper kann zu Verletzungen führen. “Coole” Aktionen, wie das halten einen gezündeten Feuerwerkskörpers in der Hand oder das werfen des selbigen auf Menschen, kann zu schweren Verletzungen führen.

Nein, es geht hier nicht darum, das Böllern auszureden oder gar zu verbieten. Es geht einfach darum: erst denken, dann böllern. Macht einfach keinen Scheiß. Danke!

Wann darf man “böllern?”

Noch der nett gemeinte Hinweis, dass Feuerwerkskörper der Klasse II lediglich vonV olljährigen, und zudem nur in der Zeit zwischen dem 31. Dezember um 0:00 Uhr und dem 1. Januar um 24:00 Uhr gezündet werden dürfen. Einzelne Gemeinden variieren hier in den zeitlichen Vorschriften. Ein Verkauf ist jedocj erst ab dem 29. Dezember erlaubt, einen um 24 Stunden vorgezogenen Verkauf gibt es nur dann, wenn der 29. Dezember auf einen Sonntag fällt.

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