„Popcorn Time“: 900 Euro für einen kurzen Ausschnitt eines Kinofilms?
Streaming oder illegales Filesharing? Will eine Internetseite etwas installieren, sei skeptisch!
Wie unser Kooperationspartner checked4you berichtet, kann es teuer werden, wenn man Seiten wie “Popcorn Time” nutzt. Die Verbraucherzentrale hilft.
Das klingt ja so verlockend:
„Großartige Filme ohne Einschränkungen in bester Qualität“ vollkommen kostenlos gucken. Kleiner Haken: Bevor der Film im Browser startet, muss ein Zusatzprogramm (Plugin) namens „PopcornTime-latest“ installiert werden.
Auf der Startseite steht recht groß:
„Watch torrent movies instantly“. Und wo der Begriff Torrent enthalten ist, riecht es förmlich nach möglichem Ärger! Denn der bedeutet, dass du Teile einer Datei auf dein Gerät herunterlädst und von dort wieder an andere Geräte sendest.
Bei „Popcorn Time“ siehst du dir also nicht nur Filme an (wie beim meist unproblematischen Streaming), sondern lädst Teile aus dem Netz herunter und zugleich wieder für andere Nutzer hoch.
Schon ein paar Sekunden reichen aus, um in die Falle zu tappen. In vielen solcher Torrent-Netzwerke gibt es nämlich auch Überwachung. Spezielle Programme speichern die IP-Adresse deines Internet-Anschlusses und kurz darauf liegt eine Abmahnung einer Anwaltskanzlei im Briefkasten. Für ein bisschen Film gucken für lau werden dann schon mal 900 Euro gefordert.
Wenn du eine Abmahnung bekommen hast, solltest du sie keinesfalls ignorieren, aber auch nicht in Panik verfallen.
Hier sind unsere Tipps:
- Nicht übereilt zahlen! Lass dich von einem Anwalt für Urheberrecht oder den Rechtsexperten der Verbraucherzentrale NRW beraten. Oft sind die geforderten Beträge in den Abmahnungen zu hoch angesetzt. Wohnst du in einem anderen Bundesland als NRW, kannst du hier nach Beratung suchen. Du solltest dich beeilen, denn lässt du die im Abmahnschreiben genannte Frist verstreichen, drohen teure gerichtliche Schritte.
- Nicht einfach unterschreiben! Die mitgelieferte Unterlassungserklärung greift oft viel zu weit. Du solltest daher lieber eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Die formuliert dir der Jurist.
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