Info zu “Bewerbung aufgrund Kopftuch abgelehnt”
Autor: Andre Wolf
Worum es geht: in den sozialen Netzwerken ist derzeit ein Screenshot einer E-Mail unterwegs, welches die Absage einer Bewerbung per E-Mail zeigt. Das pikante Detail daran: der Absagegrund.
Diese knapp gehaltene Darstellung sagt nun aus, dass die angeschriebene Zahnarztpraxis keine Kopftuchträgerinnen einstellt.
Der Inhalt im Wortlaut:
Sehr geehrte Frau [***]
vielen Dank für Ihre Bewerbung. Wir stellen keine Kopftuchträgerinnen ein und verstehen auch nicht, wie Bewerberinnen sich diese Toleranz vorstellen können.
Mit feundlichen Grüßen
Dr. [***]
Ebenso kann man in der Mail das Datum des Verlaufes erkennen, so wurde die erste Mail am 23. Oktober 2016 um 12:41 Uhr gesendet. Was in dieser ersten E-Mail genau stand, ist so nicht bekannt. Ebenso ist nicht bekannt, was im Vorfeld geschrieben wurde, ob es bereits eine Diskussion zu dem Thema gab.
Im Grunde ist ebenso auch die Echtheit der E-Mail noch nicht verifiziert. Wir haben am Montag, den 24.10.2016 den Absender der E-Mail angeschrieben, eine Antwort darauf ist nicht eingegangen.
Vergleichbare Situation
Kopftuch und Bewerbungen: für viele potentielle Arbeitgeber ein Ablehnungsgrund, für viele Frauen eine Hürde. Über eine recht ähnliche Situation berichtete die Süddeutsche im Jahr 2012. So heißt es in einem Artikel vom 18. Oktober 2012 mit dem Titel “Bewerberin darf nicht wegen Kopftuchs abgelehnt werden”[1]
Eine Abiturientin bewirbt sich bei einem Zahnarzt um einen Ausbildungsplatz. Sie ist qualifiziert, aber sie trägt ein Kopftuch, das sie auch während der Arbeitszeit nicht ablegen will.
Der jungen Frau wurde, ganz ähnlich wie in diesem Screenshot geschildert, aufgrund ihres Kopftuchs der Ausbildungsplatz zur Zahnarzthelferin in einer Berliner Praxis verweigert. Am Ende wurde der Zahnarzt zu einer Entschädigung in Höhe von 1500 € verurteilt. Siehe hierzu auch Aktenzeichen 55 Ca 2426/12.
Vorsicht vor Hasskommentaren!
Und wieder ein Thema voller Zündstoff. Wir mahnen zur Besonnenheit in allen Kommentaren zu diesem Thema, da sowohl der Zahnarzt, aber auch die junge Frau hier juristisch gegen Hasskommentare angehen können – je nachdem, welche Meinungsposition sich zu Fehltritten verleiten lässt.
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