Auswärtiges Amt: Informationen zur Einreiseregelung in die USA für Doppelstaater (ZDDK24)

Aktuelle Informationen zu den Einreiseregelungen in die USA für Doppelstaater und wichtige Tipps vom Auswärtigen Amt finden Sie auf Mimikama

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Durch die neue Einreiseregelegung in die USA sind sich viele im Unklaren, was dies für sie bedeutet. Das Auswärtige Amt klärt in Sachen Einreiseregelung auf.

Das Auswärtige Amt erhielt viele Anfragen und Kommentare zu den Änderungen der Einreisebestimmungen der USA und informiert deshalb auf ihrer Facebook-Seite über die momentane Sachlage für die Einreise in die USA.

Dabei betonen sie, dass für verbindliche Auskünfte unbedingt US-Vertretungen bzw. die Botschaften und Konsulate der USA kontaktiert werden müssen!

Die neuen Einreisebestimmungen der USA

Seit dem 27. Januar 2017 gelten neue Regelungen für die Einreise in die USA.

So wird Staatsangehörigen folgender Länder die Einreise in die USA zunächst für 90 Tage verweigert:

  • Irak
  • Iran
  • Syrien
  • Libyen
  • Sudan
  • Somalia
  • Jemen

Laut den bisher verfügbaren Informationen, gilt diese neue Regelung auch für deutsche Staatsangehörige, die eine zusätzliche Staatsangehörigkeit einer dieser Staaten besitzt (sogenannte Doppelstaater).

Doppelstaater, die ein bereits gültiges Visum im deutschen Pass erhalten haben, dürfen in die USA einreisen.

Hierbei muss beachtet werden, dass die letztliche Entscheidung beim jeweiligen US-Grenzbeamten am Flughafen liegt.

Man muss also mit einer Zurückweisung rechnen.

Doppelstaater, die kein gültiges Visum besitzen, können nicht reisen, da derzeit kein Visum bei der zuständigen US-Vertretung beantragt werden kann.

Das Auswärtige Amt empfiehlt:

Sollte man von dieser Regelung betroffen sein und eine Reise in die USA planen, sollte unbedingt Kontakt mit der Botschaft oder einem Konsulat der USA aufgenommen werden.

Weitere Informationen aktueller Reise- und Sicherheitshinweise können auf folgender Seite eingesehen werden:

USA / Vereinigte Staaten: Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt setzt sich zusammen mit europäischen Partnern für die Reisefreiheit von Bürgern mit doppelter Staatsangehörigkeit ein.

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