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„Auch Auftraggeber können sich strafbar machen“

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) warnt vor unseriöser Inkasso-Werbung aus dem Ausland.

Die Werbe-Mails und Briefe sind eindeutig formuliert. Sie versprechen „Geld eintreiben auf russische Art“, „Briefe schreiben kann jeder“ oder „Wir machen da weiter, wo konventionelle Inkassobüros an ihre Grenzen stoßen.“ Empfänger sind Unternehmen in ganz Deutschland. Gläubigern, die auf das Geld ihrer Kunden warten, wird in Aussicht gestellt, dass „Geldeintreiber“ die Schuldner persönlich aufsuchen und sich durch martialisches Aussehen oder Auftreten „Respekt verschaffen“.

Die Versender solcher Werbung sitzen typischerweise im Ausland, verwenden nicht in Deutschland registrierte Internetadressen oder sind lediglich über eine Mobilfunknummer erreichbar.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen warnt ausdrücklich: Solche Angebote sind illegal! Und was viele nicht wissen: Auch Auftraggeber können sich strafbar machen.

Aktuell haben sich mehrere Empfänger solcher Werbebriefe beim Inkassoverband gemeldet. Der BDIU hat die zuständigen Behörden informiert.

Wie kann ein Auftraggeber auf Nummer sicher beim Inkasso gehen?

Zunächst sollte er einen Blick ins Rechtsdienstleistungsregister werfen (www.rechtsdienstleistungsregister.de). Nur Anbieter, die dort gelistet sind, dürfen in Deutschland Inkasso durchführen. Auf dieser Seite findet man auch die Kontaktdaten des Gerichts, das für die behördliche Aufsicht über das jeweilige Unternehmen zuständig ist.

Inkassounternehmen, die Mitglied im BDIU sind, haben sich außerdem der freiwilligen Selbstkontrolle des Inkassoverbands unterworfen. Gläubiger und Schuldner, die Probleme mit einem Inkassounternehmen haben, können sich vertrauensvoll an die Beschwerdestelle des BDIU wenden (www.inkasso.de).


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