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Mitglieder eines überregionalen salafistisch-jihadistischen Netzwerks festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat heute (8. November 2016) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 2016

  • den 32-jährigen irakischen Staatsangehörigen Ahmad Abdulaziz Abdullah A.,
  • den 50-jährigen türkischen Staatsangehörigen Hasan C.,
  • den 36-jährigen deutschen und serbischen Staatsangehörigen Boban S.,
  • den 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Mahmoud O. sowie
  • den 26-jährigen kamerunischen Staatsangehörigen Ahmed F. Y.

durch Beamte des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen wegen des dringenden Verdachts der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) festnehmen lassen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5, § 129b Abs. 1 StGB).

In dem Haftbefehl wird den Beschuldigten im Wesentlichen Folgendes vorgeworfen:

Die fünf Beschuldigten bildeten ein überregionales salafistisch-jihadistisches Netzwerk, innerhalb dessen der Beschuldigte Ahmad Abdulaziz Abdullah A. die zentrale Führungsposition übernommen hatte.

Ahmad Abdulaziz Abdullah A., der sich auch „Abu Walaa“ nennt, bekennt sich offen zum sogenannten „Islamischen Staat (IS)“ und ist in der Vergangenheit bei zahlreichen salafistischen Veranstaltungen als Redner aufgetreten. Ziel des von ihm angeführten Netzwerks war es, Personen an den „IS“ nach Syrien zu vermitteln.

Dabei kam den Beschuldigten Hasan C. und Boban S. die Aufgabe zu, Gleichgesinnten und Ausreisewilligen neben der arabischen Sprache auch radikal-islamische Inhalte zu lehren.

Der Unterricht diente dazu, die ideologischen und sprachlichen Grundlagen für eine zukünftige Tätigkeit beim „IS“, insbesondere für die Teilnahme an Kampfhandlungen, zu schaffen. Dem Beschuldigten Ahmad Abdulaziz Abdullah A. war es vorbehalten, Ausreisen zu billigen und zu organisieren, wobei er mit der konkreten Umsetzung die Beschuldigten Mahmoud O. und Ahmed F. Y. beauftragte.

Auf die geschilderte Art und Weise schleuste das Netzwerk um Ahmad Abdulaziz Abdullah A. nachweislich jedenfalls einen jungen Mann samt seiner Familie zum „IS“ nach Syrien.

Die Beschuldigten werden heute und morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Quelle: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)


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