Das Bundeskartellamt fordert, dass es Digitalkonzernen wie Facebook vorbeugend harte Vorgaben machen kann, um deren Marktdominanz zu schwächen.
Das Social Media Unternehmen Facebook steht seit Jahren im Fokus der Öffentlichkeit. In einer Presseaussendung erklärt nun das Bundeskartellamt, dass nun gegen die Plattform härter und auch vorbeugend vorgegangen wird:
„Wir sollten bestimmten Digitalgiganten früher und schneller als bislang Auflagen machen können. Die Dynamik des Internets bringt es mit sich, dass es nicht ausreicht, wenn wir immer erst dann tätig sein dürfen, wenn bereits Tatsachen von den Unternehmen geschaffen wurden“,
sagte Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamtes, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag). Kunden sollten das Recht erhalten, Daten zu einem Wettbewerber mitzunehmen.
„Die Kunden müssen nicht nur einen theoretischen Anspruch haben, ihre Daten zu einem Wettbewerber mitzunehmen. Das muss technisch einfacher werden.“ Gesammelte Daten dürften nicht auf Dauer alleiniges Eigentum eines marktbeherrschenden Konzerns sein.
Zudem könnte es den Wettbewerb beleben, eine „Öffnung abgeschotteter Systeme durch die Vorgabe von Interoperabilität beispielsweise von Messenger-Diensten zu erzwingen“,
sagt Mundt weiter. Dann könnten Nachrichten etwa aus Whatsapp direkt an andere Dienste geschickt werden, so wie SMS-Nachrichten auch zwischen allen Telefonkonzernen der Welt ausgetauscht werden.
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Mundt gibt sich optimistisch, dass der Bundesgerichtshof dem Kartellamt doch noch erlaubt, Facebook die Zusammenführung von Daten mit denen der Tochterfirma WhatsApp zu untersagen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte dies abgelehnt.
„Wir haben Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht. Wir sind davon überzeugt, dass Facebook seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzt, wenn es diese Daten ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer zusammenführt.“
Dem Stromkonzern RWE drohte Mundt für die Zukunft mit einer Missbrauchskontrolle wegen zu hoher Marktmacht. RWE sei „mit Abstand der größte Erzeuger“ und stünde „vergleichsweise nahe an der Beherrschungsschwelle“ des Stromanbietermarktes. Das Unternehmen sei im Jahr 2019 „in einer erheblichen Anzahl von Stunden für die Deckung der Stromnachfrage unverzichtbar“ gewesen, weil es häufig nur wenig Strom aus regenerativen Quellen gäbe.
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Falls also die Marktmacht von RWE zunähme, könnte dem Unternehmen verboten werden, die Preise gezielt hochzutreiben.
„Hohe Preise müssen zwar möglich sein im Strommarkt, um zu neuen Investitionen anzuregen, aber sie dürfen nicht durch eine künstliche Verknappung entstehen. Das wäre so wie bei den Kornhändlern im antiken Rom: Die durften auch keine Ware zurückhalten“,
erklärte der Kartellamtschef.
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Quelle: Rheinische Post
Artikelbild: Shutterstock / Von Eyesonmilan
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