Die Verbraucherzentrale Niederachsen warnt soeben davor, dass man bei dem Online-Shop: adidas-schuhe-rabatt.com keine Bestellungen tätigen soll!
Beim Onlineshop adidas-schuhe-rabatt.com bestellte ein Verbraucher ein Paar günstige Adidas Turnschuhe. Als er nach circa einer Woche weder eine Bestellbestätigung noch die Ware erhalten hatte, recherchierte er im Internet zu dem Unternehmen. Er stellte fest: Der Shop hat weder ein Impressum, noch eine Kontaktadresse oder Telefonnummer…
Umgehend wandte sich der Verbraucher an sein Geldinstitut, wo man ihn an die Notfallnummer verwies. Da der Betrag noch nicht abgebucht worden war, sicherten die Mitarbeiter ihm zu, diesen zurückzuhalten. Der Verbraucher wandte sich per E-Mail an die Firma und widerrief den Kaufvertrag.
So sieht die Startseite des erwähnten Online-Shops aus:
Gucci Tuch statt Adidas Turnschuhe
Rund eine Woche erhielt er ein Paket aus Shanghai: Ein Tuch – angeblich von Gucci – statt der von ihm bestellten Adidas Turnschuhe.
Dem Paket lag eine Rechnung in Höhe von 305 Euro zuzüglich 25 Euro Frachtkosten bei. Auf der beiliegenden Rechnung war eine unkenntlich gemachte Nummer einer VISA Karte zu sehen.
Der Verbraucher besitzt keine VISA Karte, allerdings stimmte die dort angegebene Sicherheitsnummer mit der seiner Kreditkarte überein.
In diesem Fall hatte der Verbraucher Glück, dass die Bank die Zahlung noch nicht vorgenommen hatte. In der Regel ist das Geld weg.
Tipps, wie man sich vor diesen Schwindel-Portalen schützen kann:
- Günstige Preise ignorieren und nicht per Vorauskasse zahlen.
- Ins Impressum schauen und Verkäufer bevorzugen, die ihren Sitz in Deutschland oder in der EU haben. Außerdem sind die Handelsregister und die Umsatzsteuer ID-Nummer anzugeben. Finger weg, wenn im Impressum nur eine Mailadresse aufgeführt ist. Achtung – auch die Domain am Ende, also Punkt de ist kein Hinweis auf einen deutschen Händler.
- Im Internet nach Bewertungen für den Shop suchen. Werden dort Vorauskasse und Nichtlieferung aufgeführt, nicht bestellen.
- Grundsätzlich auf Gütesiegel wie z. B. safer@shopping, Trusted Shop vertrauen. Bei letzterem kann die Internetadresse des Verkäufers direkt eingegeben und überprüft werden, ob das Siegel tatsächlich auch vergeben wurde.
- Es macht keinen Sinn, den Händler aufzufordern, die Ware zu liefern. Das wird nicht passieren. Am besten alle Unterlagen ausdrucken oder einen Screenshot (Bildschirmfoto) von der Website des Online-Händlers anfertigen.
- Die Bank kontaktieren und versuchen, das Geld wieder zurückbuchen zu lassen.
- Umgehend Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
Quelle und Verweis: Verbraucherzentrale-Niedersachsen
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