Falschbehauptung: Kein „Geheimhaltungszwang“ nach Anschlag in München

Falschmeldung zu angeblicher Geheimhaltung nach Münchner Anschlag sorgt für Verwirrung!

Die Behauptung

In sozialen Netzwerken wird behauptet, dass ein zweijähriges Kind nach dem Anschlag in München verstorben sei und das Krankenhauspersonal eine spezielle Verschwiegenheitsklausel unterzeichnen musste, um diese Information zurückzuhalten.

Falsch

Die Behauptung ist falsch. Das LMU Klinikum München hat klargestellt, dass alle Mitarbeitenden bereits bei ihrer Einstellung zur ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet sind – es gab keine zusätzliche Geheimhaltungserklärung. Zudem wurde der Tod des Kindes und seiner Mutter offiziell bestätigt und nicht „verheimlicht“.

Kurze Faktenübersicht:

    • Anschlag: Ein 24-jähriger Afghane fuhr mit einem Auto in eine Verdi-Demonstration.
    • Opfer: Mindestens 37 Verletzte, darunter eine 37-jährige Frau und ihr zweijähriges Kind, die später verstarben.
    • Falschbehauptung: Das Krankenhauspersonal habe eine „besondere Geheimhaltungsvereinbarung“ oder „Verschwiegenheitsklausel“ unterschreiben müssen.
    • Tatsache: Das LMU Klinikum weist diese Behauptung entschieden zurück. Mitarbeitende unterliegen ohnehin der ärztlichen Schweigepflicht.

💬Wie beeinflussen Narrative die öffentliche Meinung? Antworten finden Sie im Leitfaden Narrative & Meinungsmache.

Geheimhaltungszwang und Verschwiegenheitsklausel?

Nach dem Anschlag in München, bei dem ein 24-jähriger Attentäter mit einem Auto in eine Menschenmenge fuhr, verbreitet sich eine Falschmeldung: Ein zweijähriges Kind, das bei dem Anschlag verletzt wurde, sei bereits gestorben, doch diese Information sei bewusst zurückgehalten worden. Krankenhausmitarbeitende sollen gezwungen worden sein, eine zusätzliche Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Diese Behauptung kursiert insbesondere auf WhatsApp und Telegram und sorgt für Empörung – doch sie ist nachweislich falsch.

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Genau das, wovor die Familie gewarnt hat, passiert nun dennoch: Die Angehörigen der verstorbenen Mutter und ihres Kindes baten ausdrücklich darum, ihren Tod nicht für politische Zwecke oder Hetze zu missbrauchen. Doch mit der Falschbehauptung über eine angebliche Vertuschung geschieht genau das – sie wird genutzt, um Misstrauen gegenüber Medien, Behörden und Krankenhäusern zu schüren, anstatt sich auf die tatsächlichen Ereignisse und deren Aufarbeitung zu konzentrieren.

Es handelt sich um diese Behauptung:

Das 2-jährige Kind, welches in München von dem Amokfahrer überfahren wurde, ist bereits am Donnerstag gestorben!!! Das Personal in der Münchner Klinik musste eine Verschwiegenheitsklausel unterzeichnen, damit der Tod des Kindes (vor der Wahl) nicht bekannt wird. Die Mutter eines Freundes arbeitet dort und musste das unterzeichnen.

Screenshot: Das 2-jährige Kind, welches in München von dem Amokfahrer überfahren wurde, ist bereits am Donnerstag gestorben!!! Das Personal in der Münchner Klinik musste eine Verschwiegenheitsklausel unterzeichnen, damit der Tod des Kindes (vor der Wahl) nicht bekannt wird. Die Mutter eines Freundes arbeitet dort und musste das unterzeichnen.

Krankenhaus widerspricht klar

Wir haben zum LMU Klinikum München Kontakt aufgenommen. Das LMU Klinikum München hat diese Gerüchte nun offiziell zurückgewiesen. In einer Stellungnahme betont das Krankenhaus:

„Das LMU Klinikum sowie dessen Mitarbeitende unterliegen dem Datenschutz und dem Schutz der Persönlichkeit der Patienten und ihrer Familien. Die Mitarbeitenden des LMU Klinikums unterzeichnen jeweils zu Anstellungsbeginn eine allgemeine „Verpflichtung auf das Datengeheimnis sowie Wahrung des Patientengeheimnisses“. Zusätzlich unterliegen Ärzte und Pflegekräfte stets der Schweigepflicht und sind damit zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Weiter heißt es:

„Anderweitige Behauptungen oder Mutmaßungen hinsichtlich „extra Verschwiegenheitserklärungen“ weisen wir entschieden als falsch und unwahr zurück.“

Das bedeutet: Die Ärztinnen und Pfleger waren nie gezwungen, eine zusätzliche Klausel zu unterzeichnen, um Informationen über den Gesundheitszustand der Opfer zurückzuhalten.

Falschbehauptung: Kein „Geheimhaltungszwang“ nach Anschlag in München – mimikama.org
Screenshot: Schriftverkehr zwischen dem LMU Klinikum München und Mimikama vom 17.2.2025

Öffentliche Bestätigung des Todes – keine „Geheimhaltung“

Offizielle Stellen, Medien und das LMU Klinikum München haben den Tod des Kindes und seiner Mutter bestätigt. Wäre die Information wirklich „geheim gehalten“ worden, wäre sie nicht so schnell an die Öffentlichkeit gelangt. Das zeigt: Die Behauptung, der Tod sei absichtlich verschwiegen worden, ist schlicht eine Verschwörungstheorie ohne jede Grundlage.

Warum verbreiten sich solche Gerüchte?

Nach dramatischen Ereignissen wie dem Münchner Anschlag tauchen oft unbelegte Behauptungen auf. Meist werden sie über Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram verbreitet – ohne Beweise, oft mit angeblichen „Insider-Quellen“ („die Mutter eines Freundes arbeitet dort“). Solche Falschmeldungen nutzen Unsicherheit und Wut aus, um Misstrauen gegenüber Behörden und Medien zu schüren. Besonders in politischen Debatten werden sie oft eingesetzt, um bestimmte Narrative zu verbreiten.

Die Gefahr von Falschinformationen

Diese Falschmeldung ist nicht nur irreführend, sondern auch gefährlich:

  • Sie lenkt von den echten Ermittlungen ab und verbreitet unnötige Panik.
  • Sie untergräbt das Vertrauen in medizinische Einrichtungen und deren Mitarbeitende.
  • Sie instrumentalisiert den Tod eines Kindes für eine Verschwörungstheorie, was respektlos gegenüber den Angehörigen ist.

1. Warum sollte ein Krankenhaus Informationen zurückhalten?
Frage dich: Welchen Vorteil hätte das Krankenhaus davon, den Tod eines Kindes zu verheimlichen?

  • Krankenhäuser haben keine politische Agenda. Ihr Auftrag ist es, Menschenleben zu retten.
  • Wenn eine Klinik so etwas wirklich tun würde, wäre es fast unmöglich, dies geheim zu halten – zu viele Ärzt*innen und Pflegekräfte wären involviert.
  • In der heutigen Zeit würde ein Leak unweigerlich passieren – ein anonymer Hinweis, ein Foto, eine Nachricht an die Presse. Doch es gibt keine Beweise für eine solche Vertuschung.

2. Warum sollte die Regierung den Tod verbergen?
Die Theorie behauptet, dass der Todesfall absichtlich vertuscht wurde – doch:

  • Der Tod wurde offiziell bestätigt. Also keine Vertuschung!
  • Wahlen werden nicht verschoben oder beeinflusst, nur weil ein Attentäter eine bestimmte Herkunft oder Motivation hat. Die Medien berichten über solche Fälle, auch wenn es politisch unangenehm ist.
  • Deutschland hat eine freie Presse. Wenn es Beweise für eine Vertuschung gäbe, hätten investigative Medien wie die „Süddeutsche Zeitung“ oder „Der Spiegel“ längst darüber berichtet.

3. Ärzte und Pflegepersonal könnten nicht alle schweigen

  • Krankenhäuser haben tausende Mitarbeitende, die über soziale Medien oder Whistleblower-Kanäle etwas durchsickern lassen könnten.
  • Wenn eine „Sondervereinbarung zur Geheimhaltung“ existieren würde, hätte es längst einen Leak gegeben – doch kein einziges Dokument ist aufgetaucht.
  • Warum sollte ein Arzt oder eine Krankenschwester lügen? Das wäre eine kriminelle Handlung, für die sie ihren Beruf und ihre Existenz riskieren würden.

4. Wer profitiert von solchen Falschmeldungen?

  • Gerüchte über „Vertuschungen“ spielen oft jenen in die Hände, die Misstrauen gegen den Staat und Medien schüren wollen.
  • Viele Fake-News-Accounts auf Telegram oder X verdienen mit Klicks und Reichweite Geld, indem sie Angst und Wut verstärken.
  • Die wirklichen Opfer sind die Angehörigen der Getöteten, die nun auch noch erleben müssen, dass ihre Tragödie für Desinformation missbraucht wird.

5. Der wichtigste Punkt: Wo sind die Beweise?

  • Es gibt keine einzige seriöse Quelle für eine „geheime Verschwiegenheitsklausel“.
  • Keine medizinische Fachkraft hat jemals eine solche Vereinbarung geleakt oder bestätigt.
  • Behauptungen brauchen Beweise – eine anonyme WhatsApp-Nachricht reicht nicht aus.

Es ist verständlich, dass Menschen skeptisch gegenüber Medien sind – aber:

❗ Skeptisch sein heißt nicht, einfach alles zu glauben, was gegen die offiziellen Stellen spricht.
❗ Prüft Informationen kritisch – nicht nur bei den Medien, sondern auch bei alternativen Kanälen.
❗ Wenn es eine Vertuschung gäbe, gäbe es Beweise. Diese gibt es nicht.

👉 Denkt selbst nach und hinterfragt, wer von solchen Gerüchten profitiert!

Die Behauptung, dass der Tod des zweijährigen Kindes in München verschwiegen wurde und das Krankenhauspersonal eine spezielle Verschwiegenheitsklausel unterzeichnen musste, ist nachweislich falsch. Das LMU Klinikum hat dies klar dementiert, und offizielle Stellen haben den Todesfall bereits am 16. Februar bestätigt. Wer solche Behauptungen teilt, verbreitet nicht nur Desinformation, sondern missbraucht eine Tragödie für Panikmache. Vertraut auf seriöse Nachrichtenquellen – und nicht auf ungeprüfte Behauptungen!

MIMIKAMA · FAKTENCHECK

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