Thomas Kemmerich von der FDP wurde am 5. Februar in Thüringen zum Ministerpräsidenten gewählt. Nach einem Tag gab er bekannt, zurücktreten zu wollen.

Das Wichtigste über Kemmerich und die Bezüge in Höhe von 93.005,07 Euro in Kürze:

  • Kemmerich gab nach einem Tag bekannt, zurücktreten zu wollen. (Er bleibt jedoch vorerst im Amt)
  • Die Zahl von 93.005,07 Euro als Bezüge werden verbreitet
  • Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) erklärt die Zahl

Abgesehen davon, dass Thomas Kemmerich vorerst nun doch im Amt bleibt, gab er anfangs nach großen Protesten und auch Gesprächen einen Tag nach seiner Wahl bekannt, von seinem Posten zurücktreten zu wollen. Ferner ergab sich während unserer Recherchezeit, dass Kemmerich wohl auf das Gehalt verzichten wolle (hier). Insofern stellt die im Artikel getätigte Rechnung lediglich eine hypothetische Rechnung dar, falls er nach einem Tag abgetreten wäre. 

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Parallel dazu ist eine Zahl ins Spiel gekommen, und zwar die Höhe Bezüge von Kemmerich, die er insgesamt für diesen einen Tag im Amt insgesamt bekommen wird, selbst wenn er zurückgetreten wäre. Die Zahl von 93.005,07 Euro steht hier im Raum.

Lediglich einen Tag im Amt und dann 93.000 € bekommen? Viele Menschen staunten nicht schlecht und veräußern über Social Media ihren Unmut. Doch die Zahl ist echt und jeder/jede andere in dieser Position hätte die Bezüge ebenso bekommen.

Wie wurden die Bezüge für Kemmerich berechnet?

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hat hierzu einen Artikel veröffentlicht, wie sich die Bezüge von Kemmerich zusammensetzen. Es handelt sich hierbei nämlich nicht um die Zahl, die für einen einzigen Tag gilt, sondern die sich aus der Folge daraus ergibt.

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Grundsätzlich würde Kemmerichs eintägige Amtszeit als ein voller Arbeitsmonat gewertet. Das bedeutet, er bekäme für den Februar die vollen Bezüge (Grundgehalt, Dienstaufwandsentschädigung, Familiengeld) in Höhe von 17.536,74 Euro.

Die restlichen nicht ganz 76.000 Euro für Kemmerich, und hier spricht das RND von einer Mindestzahlung, stammen aus dem Anspruch auf das Übergangsgeld, welches Kemmerich zusteht. Dieses wird im Thüringer Ministergesetz (ThürMinG) erläutert:

Das Übergangsgeld wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, für die der Berechtigte ohne Unterbrechung Amtsbezüge als Mitglied der Landesregierung erhalten hat, jedoch mindestens für sechs Monate und höchstens für ein Jahr.

Dieses Übergangsgeld ist nach Angaben des Ministergesetzes gestaffelt, in den ersten drei Monaten gibt es das Amtsgehalt und der Familienzuschlag in voller Höhe, danach für den Rest der Bezugsdauer die Hälfte dieser Bezüge.

Geht man also von Grundgehalt (16617,74 €) plus Familienzuschlag (153 €) aus, dann haben wir eine Zahl von 16.770,74‬. Ergibt rein rechnerisch für die Folgezahlungen: 16.770,74‬ Euro * 3 + (16.770,74‬ Euro / 2) * 3 = 75.468,33.

Aus diesen Zahlen, also der Bezug aus dem Februar plus das Übergangsgeld für zumindest 6 Monate, ergeben die Zahl von 93.005,07 €. Kemmerich selbst ist hierbei lediglich eine Variable, denn allen anderen in dieser Situation würde der Betrag laut gesetz ebenfalls zustehen.

Für tiefergehende Informationen verweisen wir an dieser Stelle auf den Artikel „“Mindestens 93.000 Euro: Kemmerich und sein Gehalt bei einem Rücktritt“ des RND.

Weitere Inhalte zur Wahl in Thüringen:

Artikelbild Kemmerich: Pressefoto / tlkemmerich.abgeordnete.fdpbt.de


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