Horrorclowns: Selbstjustiz erlaubt?

Autor: Tom Wannenmacher

Das Verhalten der sog. „Horrorclowns“ überschreitet regelmäßig die Grenzen jeglichen Spaßes.

Es wird im Einzelfall juristisch bewertet und kann erhebliche strafrechtliche, als auch zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. (Stichworte: Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung – Schmerzensgeld und Schadenersatz)

Selbstjustiz erlaubt?

Kommentare in sozialen Netzwerken und zu Online-Presseveröffentlichungen rufen verstärkt zur Selbstjustiz gegenüber den vermeintlichen als Clowns verkleideten Angreifern auf.

Die Polizei warnt ausdrücklich vor Selbstjustiz.

Diese ist in allen Fällen strafbar. Und nicht jede als Clown verkleidete Person will Sie tatsächlich angreifen. In den meisten Fällen liegt die Intention des Maskierten im „bloßen“ Erschrecken und hat lange Tradition, insbesondere um die Zeit des 31. Oktober eines Jahres (Halloween).

Ob bei einem „Gegenangriff“ erschreckter „Opfer“ eine Notwehrsituation begründet werden kann, hängt stets von den Umständen des Einzelfalles ab und wird im Zweifelsfall gerichtlich überprüft.

Vorausschauendes Verhalten ermöglicht es, Gefahren zu erkennen und ihnen frühzeitig aus dem Weg zu gehen.

Treffen Sie selbst auf eine für Sie bedrohlich wirkende Gruppe, dann ist es möglicherweise die bessere Entscheidung, dieser Gruppe auszuweichen und einen längeren Weg in Kauf zu nehmen. Einer empfundenen Gefahr aus dem Weg zu gehen ist niemals ein Zeichen von Feigheit, sondern zeugt von „gesundem Menschenverstand“.

Auch wenn Sie keine Gefahr für sich sehen, aber bedrohliche Gruppen / Personen feststellen, scheuen Sie sich nicht, die Polizei über „110“ zu verständigen!

Zahlreiche Falschmeldungen

Leider kursieren aber auch immer wieder zahlreiche Falschmeldungen, sogenannte Fake-Meldungen, zur Sichtung von „Horror-Clowns“.

Lassen Sie sich nicht durch ungeprüfte Beiträge in den sozialen Netzwerken beeinflussen. Darunter sind unter anderem auch sogenannte „Prank-Videos“ („Prank“ aus dem Englischen für „Streich“, „Schabernack“) zu finden.

Ein weiteres „teilen“ solcher Videos kann andere Nutzer und damit Teile der Bevölkerung unnötig verunsichern. Daher sollten solche Videos nicht weiter geteilt werden.

Die Polizei rät generell: Unabhängig, ob es sich im Einzelfall um einen schlechten Scherz oder tatsächlich um eine gefährliche Situation handelt, vermeiden Sie in jedem Fall eine direkte Konfrontation – insbesondere, wenn eine Person zumindest dem Anschein nach bewaffnet ist. Sollten Sie verdächtige Personen beobachteten oder selber durch diese tangiert werden, rufen Sie umgehend den kostenlosen Notruf 110!

Quelle

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