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Auf Social Media tauchten in der Vergangenheit immer wieder Inhalte auf, die davon sprachen, dass Kinder auf dem Schulweg von Unbekannten angesprochen wurden.

Kind auf dem Schulweg von fremder Person angesprochen. Das ist die Angst vieler Eltern, daher werden Meldungen zu Postings und Meldungen mit diesen Inhalten häufig stark kommentiert und auch verbreitet.

Aktuell hat sich die Polizei Brandenburg zu diesem Thema geäußert. Zwar hat die Polizei trotz Suche niemanden gemäß der Beschreibung finden können, dennoch nennt die Polizei Brandenburg präventiv Tipps. Konkret geht es um einen Fall vom letzten Donnerstagmorgen, in dem die Polizei durch die Direktorin einer Luckenwalder Schule über einen Vorfall auf dem Schulweg einer zwölfjährigen Schülerin informiert wurde.

Die Zwölfjährige gab an, dass sie in der Straße des Friedens auf ein anderes Mädchen gewartet habe, als ein dunkelgrüner PKW angefahren kommen sein soll. Aus dem PKW sei ein Mann ausgestiegen, der eine Art Kartoffelsack in der Hand gehalten haben und in normalem Tempo in Richtung der Schülerin gegangen sein soll. Das Mädchen habe Angst bekommen und sei zur Schule gelaufen. Dort habe sie den PKW wieder gesehen und die Direktorin informiert.

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Die Polizei suchte daraufhin im Umfeld der Schule nach dem beschriebenen PKW, konnte diesen jedoch nicht mehr feststellen. Zwischen dem Mädchen und dem Mann kam es nach bisherigen Erkenntnissen zu keinem Wortwechsel oder körperlichen Übergriffen. Die polizeilichen Ermittlungen in dieser Sache dauern derzeit weiter an.

Die Polizei nimmt derartige Hinweise grundsätzlich sehr ernst und leitet in solchen Fällen alle erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung des Vorfalls und Abwehr von möglichen Gefahren ein. Grundsätzlich prüfen wir auch Zusammenhänge zu ähnlich gelagerten Sachverhalten. Jede Meldung wird sehr ernst genommen und intensiv geprüft, jedem Hinweis wird nachgegangen. Insbesondere wird Kontakt zu dem Kind, aber auch den zuständigen Behörden und Einrichtungen aufgenommen. Bei diesem wichtigen Thema gilt folgender Grundsatz in besonderem Maße:

Wachsamkeit und Sensibilität sind sehr wichtig, „Panikmache“ jedoch fehl am Platze.

Kind auf Schulweg angesprochen? Die Polizei rät:

Eltern sollten ihre Kinder zum Thema „Verhalten gegenüber fremden Personen“ sensibel und kindgerecht informieren. Wichtig ist, ihnen damit keine Angst zu machen. Auch die polizeiliche Prävention bietet für Schulen und Kindergärten altersgerechte Veranstaltungen zu diesem Thema an.

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Zunächst sollten Eltern ihren Kindern grundsätzlich glauben, dass sich Sachverhalte auch so zugetragen haben, wie von den Kindern geschildert. Speziell geschulte Polizisten können bei der späteren Befragung diese Glaubhaftigkeit nochmals, gemeinsam mit den Eltern überprüfen.

Wenn Kinder durch Fremde angesprochen und/oder zum Mitgehen aufgefordert wurden, sollte dieses der Polizei direkt mitgeteilt werden. Eine sofortige Meldung an die Polizei ist auch deshalb wichtig, weil sie nur so in der Lage ist, schnell, erfolgversprechende Fahndungsmaßnahmen einzuleiten.

In Bezug auf das undifferenzierte Weiterverbreiten von vermeintlich wahren Sachverhalten über soziale Medien sollte immer bedacht werden, dass dadurch bei vielen Eltern und auch Kindern Verunsicherung erzeugt wird. Sichere Informationsquellen zu derartigen Sachverhalten sind die Polizeimeldungen, da hier vor Veröffentlichung eine Prüfung stattfindet und alle wichtigen Umstände zusammengetragen werden, die für eine Information und ggf. gezielte Warnung oder Entwarnung der Bevölkerung notwendig sind.

Tipps, die den Kindern sensibel und einfühlsam vermittelt werden sollten, ohne ihnen dabei Angst zu machen:

  • Kinder sollten keinesfalls mit fremden Männern oder Frauen mitgehen, auch wenn diese ihnen etwas zeigen oder schenken wollen. (Tierbabys, kleinen Hund, Vögel, Spielzeug etc.)
    Grundsätzlich sollten Kinder keine Geschenke von Fremden annehmen (z.B. Geld, Süßigkeiten, Videospiele, Spielzeug).
  • Sagen Sie Ihren Kindern, dass Sie (Eltern) niemals fremde Personen schicken würden, um sie abzuholen oder nach Hause zu fahren.
  • Kinder sollten von fremden Personen, die sie ansprechen, immer zwei Armlängen (drei „Elefantenschritte“) Abstand halten.
  • Sollten Kinder zum Mitgehen oder Einsteigen aufgefordert werden, sollten sie ohne Antwort weglaufen, sich jedoch nicht verstecken, sondern auf dem schnellsten Weg zu einer Vertrauensperson oder in ein Geschäft gehen und die Polizei und die Eltern verständigen.

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via Pressemeldung Polizei, Symbolbild Schulweg Artikelbild Von Tatiana Gordievskaia / Shutterstock.com


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