Uh-oh! Diese Facebookseite schockiert Eltern und Großeltern immer wieder!
Denn der Seitenbetreiber der Facebookseite „Gespenster am Fenster“ teilt Fotos der Kinder anderer Facebooknutzer. Aber darf er das überhaupt?
Denn die Seite „Gespenster am Fenster“ verletzt nicht die AGB von Facebook, wenn sie Inhalte im Rahmen bestimmter Privatsphäreeinstellungen von anderen Nutzern teilt.
So heißt es in einer Erklärung der Rechte und Pflichten seitens Facebook:
Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem Eigentum (sog. „IP-Inhalte“) fallen, erteilst du uns durch deine Privatsphäre- und App-Einstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.
Aber… ?
Tja, da gibt es leider kein „Aber…“. Einen ähnlichen Fall hatten wir nämlich bereits im September 2016 mit der Facebookseite „Henriettes Kinderbasar“. Nahezu 2.000 Anzeigen gingen gegen die Seite bei der Polizei ein.
Nachdem weder Urheber-, noch Persönlichkeitsrechte durch die Seite verletzt wurden, konnte die Polizei nichts machen.
Denn sowohl technisch als auch juristisch gesehen, TEILEN die Seitenbetreiber Kinderbilder, die von Eltern/Großeltern etc. freiwillig auf Facebook geladen wurden und den Status ÖFFENTLICH tragen – kein Reupload, keine Änderungen am Foto selbst und auch keine abwertenden Kommentare.
Problematisch wird es nämlich erst dann, wenn sich Kommentatoren im Ton vergreifen (würden).
Schockierte Eltern/Großeltern sollten also davon absehen, der Seite mit entsprechenden Kommentaren den Garaus machen zu wollen.
Das können Eltern/Großeltern tun
Wie also dieser unangenehmen Teilerei beikommen?
Postet keine Fotos von Kindern mehr mit dem Status „öffentlich“! Denn in den allermeisten Fällen sind es die Eltern selbst, die die Fotos „öffentlich“ hochgeladen haben.
Möchte man also Seiten wie „Gespenster am Fenster“ den Hahn abdrehen, sollte man seine Privatsphäreeinstellungen ändern.
Sobald Fotos nur mehr mit dem Status „Freunde“ und nicht „Öffentlich“ hochgeladen werden, ist es vorbei mit der Teilerei:

Thema Kinderbilder auf Facebook
Natürlich bleibt es allen Eltern selbst überlassen, Bilder von ihren Kindern auf Facebook zu posten, aber achtet bitte um Himmels willen auf die Privatsphäreneinstellung. So informiert Facebook über die Einstellung “öffentlich”:
Informationen, die du öffentlich teilst: Wenn du Informationen „Öffentlich“ teilst (z. B. wenn du in der Zielgruppenauswahl „Öffentlich“ auswählst), werden diese als öffentliche Informationen betrachtet. Wenn du etwas teilst und keine Zielgruppenauswahl oder eine andere Privatsphäre-Einstellung angezeigt wird, sind diese Informationen ebenfalls öffentlich.[1]
Sowie:
Personen, die nicht bei Facebook angemeldet sind, können dennoch Dinge sehen, die du mit dem öffentlichen Publikum geteilt hast, wie auch deine öffentlichen Informationen (z. B. deinen Namen, dein Profilbild, dein Titelbild, dein Geschlecht und deine Netzwerke).[2]
Hinweis an dieser Stelle von uns nochmal: ZDDK / Mimikama steht in keiner Verbindung zu der Seite! Und wir gehen auch davon aus, dass es im Sinne von „Gespenster am Fenster“ ist, wenn die Facebookseite von alleine aufgrund eines Mangels an öffentlichen Kinderbildern erstickt.
Ergebnis:
Wer nicht möchte, dass die Fotos seiner Kinder irgendwo im Internet landen oder von fremden Facebooknutzern weiter geteilt werden, sollte sich bewusst werden, dass er selbst dafür verantwortlich ist!
Überlegt euch also gut, welche Fotos ihr wo hochladen möchtet und vor allem, mit wem ihr sie teilen wollt.
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)

