Die kleine Trickkiste der Weihnachtszeit: Teil 2

Autor: Kathrin Helmreich

Tipps und Tricks für einen gelungenen Weihnachtseinkauf: Die Verbraucherzentrale NRW schnürt wertvolle Informationspakete rund um das Thema Geschenk und stressfreies Fest.

Mit Weihnachtspaketen der besonderen Art versüßt uns die Verbraucherzentrale NRW die Vorfreude auf ein gelungenes Weihnachtsfest.

Denn die Vorweihnachtszeit bietet einige Herausforderungen:

Was sollte man bei Gutscheinen beachten? Wie kann ich Ärger beim Paketversand vermeiden und was tun, wenn das Geschenk kein Volltreffer war?

Auf all diese Fragen hat die Verbraucherzentrale gute Antworten gefunden.

Weihnachtspäckchen richtig auf den Weg bringen

Weihnachtsgeschenke, die in der Zustellschleife hängen bleiben. Pakete, die verstecken spielen oder ohne Benachrichtigung in der Nachbarschaft oder im kilometerweit entfernten Paket-Shop abgegeben werden.

In den Wochen vor dem Fest werden doppelt und dreifach so viele Pakete verschickt wie sonst – und zuhauf steht Verbraucherärger rund um Paketsendungen ins Haus.

„Wer sein Paket ausschließlich selbst entgegennehmen will, kann bei einigen Versendern beim Bestellen den kostenpflichtigen Service eigenhändig buchen, dann darf der Bote das Paket nur dem Empfänger selbst oder jemandem aushändigen, der eine schriftliche Vollmacht zur Annahme der Sendung hat“,

so der Rat der Verbraucherzentrale NRW für eine sichere Zustellung.

Ärger vermeiden

Damit’s rechtzeitig vor dem Fest mit dem Versenden und Empfangen klappt, gibt die Verbraucherzentrale NRW Paketkunden die passenden Tipps mit auf den Weg:

  • Vor dem Versand:
    Um zu verhindern, dass Pakete unterwegs stecken bleiben oder automatisch aussortiert werden, ist es wichtig, dass Name und Adresse vollständig und gut lesbar angegeben sind. Wer eine Verpackung wiederverwertet, sollte die vorhandenen Barcodes entfernen oder überkleben.
    Damit die Paketpost nicht in der Sortieranlage hängenbleibt, sollte auf die Verwendung von Bändern und Schleifen verzichtet werden. Abgesehen von Preisunterschieden, bieten die einzelnen Paketdienstleister auch unterschiedliche Dienste an.
    So sehen manche nur einen Zustellversuch vor, andere kommen hingegen bis zu drei Mal an die Tür, bevor das Paket zurück an den Absender geschickt oder in einen Paketshop umgeleitet wird.
    Hier lohnt sich vor dem Versand ein Blick in die Zustellbedingungen.
  • Ersatzzustellung beim Nachbarn:
    Die meisten Paketdienste behalten sich in ihren Vertragsbedingungen die sogenannte Ersatzzustellung an Nachbarn vor. Das kann praktisch sein, wenn der auch tagsüber zu Hause ist. Grundsätzlich muss jedoch kein Nachbar ein fremdes Paket annehmen.
    Sobald der Empfang allerdings quittiert wird, muss das Paket sorgfältig verwahrt und darf dem Empfänger nicht einfach vor die Tür gestellt werden.
    Denn dann haftet der Nachbar unter Umständen dafür, wenn die Sendung wegkommt oder Schaden nimmt. Wer ein Paket erwartet, sollte seinen Nachbarn am besten vorher informieren.
    Alternativ kann beim Paketdienstleister auch ein Wunschnachbar als Zustelladresse hinterlegt werden, wenn keine Zustellung an jeden beliebigen Nachbarn gewünscht wird.
  • Verzögerte Lieferung:
    Paketdienstleister geben in ihren Geschäftsbedingungen Lieferzeiten für die Paketzustellung an. Dies sind jedoch nur unverbindliche Regellieferzeiten und keine garantierten Lieferdaten.
    Wer will, dass zu einem bestimmten Termin geliefert wird, sollte daher auf sogenannte Expresslieferungen der Paketdienste zurückgreifen.
    Diese sind allerdings meist teurer als der Standardversand.
  • Beschädigte Pakete:
    Pakete sind in der Regel versichert.
    Die Höchstgrenze bewegt sich je nach Transportunternehmen zwischen 500 und 750 Euro. Der Absender muss dem Paketdienstleister innerhalb von sieben Tagen melden, wenn die versandte Ware beschädigt wurde.
    Wenn beim Verschicken also etwas zu Bruch ging, sollte der Empfänger dies dem Absender umgehend mitteilen.
    Bei sichtbaren Schäden sollte der Zusteller diesen gleich an der Haustür registrieren und bestätigen.
  • Paketverlust:
    Bei allen Paketen kann mit Hilfe der Paketnummer im Internet verfolgt werden, wo sie sich befinden. Hilft das nicht weiter oder geht die versandte Ware verloren, meldet der Absender das beim Kundenservice und stellt einen kostenlosen Nachforschungsauftrag.
    Dabei muss er den genauen Paketinhalt angeben und den Einlieferungsbeleg vorweisen können.
    Für die Nachforschung haben die Paketdienstleister mindestens 20 Tage nach Einlieferung des Pakets Zeit.
    Ausnahme Päckchen: Den Weg der Leichtgewichte bis zu zwei Kilogramm verfolgt DHL grundsätzlich nicht. Einen Versicherungsschutz für Verlust gibt’s bei dem Transporteur nur gegen Aufpreis.
    Hier lohnt sich ein Vergleich mit anderen Paketdienstleistern wie Hermes, GLS oder DPD.

Fürs Abladen von Ärgernissen rund ums Versenden und Zustellen hat die Verbraucherzentrale NRW ein Online-Beschwerdeportal eingerichtet.

Unter Paket Ärger kann man eintragen, wenn Pakete einfach vor der Haustür abgelegt werden, beschädigt ankommen oder sonstige Paket-Pannen passieren.

Auf der Internetseite gibt’s ergänzend Informationen zur Rechtslage.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Unterstützen 🤍

FAKE NEWS BEKÄMPFEN

Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!

Mit Deiner Unterstützung via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon ermöglichst Du es uns, Falschmeldungen zu entlarven und klare Fakten zu präsentieren. Jeder Beitrag, groß oder klein, macht einen Unterschied. Vielen Dank für Deine Hilfe! ❤️

Mimikama-Webshop

Unser Ziel bei Mimikama ist einfach: Wir kämpfen mit Humor und Scharfsinn gegen Desinformation und Verschwörungstheorien.

Abonniere unseren WhatsApp-Kanal per Link- oder QR-Scan! Aktiviere die kleine 🔔 und erhalte eine aktuelle News-Übersicht sowie spannende Faktenchecks.

Link: Mimikamas WhatsApp-Kanal

Mimikama WhatsApp-Kanal

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Kämpfe mit uns für ein echtes, faktenbasiertes Internet! Besorgt über Falschmeldungen? Unterstütze Mimikama und hilf uns, Qualität und Vertrauen im digitalen Raum zu fördern. Dein Beitrag, egal in welcher Höhe, hilft uns, weiterhin für eine wahrheitsgetreue Online-Welt zu arbeiten. Unterstütze jetzt und mach einen echten Unterschied! Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama

Mehr von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.