Ärger mit vermeintlich kostenlosen Bestellungen!
Autor: Andre Wolf
In den vergangenen Monaten haben wir immer wieder über vermeintliche Gratisprodukte berichtet und was sich dahinter verbergen kann (siehe hier).
Nun informiert die Watchlist Internet ebenfalls über dieses Modell und hat bereits ein Feedback, bzw. Beschwerden von zahlreichen Konsument/innen erhalten. Wie die Watchlist Internet schreibt, beschweren sich viele menschen über Online-Shops wie vermano. de, vimabel.de, deinschmuckladen. com oder lieblings-mensch. com bei ihnen. Diese Webseiten werben mit kostenlosen Produkten, für die lediglich Versandkosten anfallen. Die Bestellungen können viel Ärger mit sich bringen. So sind die sie beispielsweise minderwertig, kommen nicht an, führen zu hohen Mahngebühren oder Rücktritte sind nicht möglich. Die Watchlist Internet rät von Einkäufen ab.
Insbesondere über Werbung auf sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram stoßen Konsument/innen häufig auf verlockende Angebote. Diese Werbeanzeigen versprechen den Interessent/innen vermeintliche Gratisware, für die nur Versandpauschalen anfallen sollen. Im Angebot sind unterschiedlichste Produkte. Internetnutzer/innen finden hier Schmuck, Uhren, technische Gadgets oder sonstige Spielereien.
Top Angebot?
Das Angebot, Ware, die üblicherweise 30, 80 oder gar 120 Euro kosten würde, kostenlos zu erhalten, klingt vorerst verlockend. Eine genauere Recherche zu einigen Produkten ergibt aber, dass die Produkte an anderer Stelle teils günstiger zu haben sind, als die gratis Produkte mit den Versandkosten. Zusätzlich liegen unterschiedlichste Berichte verärgerter Konsument/innen zu minderwertiger Ware vor. Die gelieferten Waren zeigen daher teils deutlich auf, dass die ursprünglichen Preise auf den Websites vollkommen aus der Luft gegriffen sind.
Man beachte: Ist ein Angebot zu schön, um wahr zu sein, so ist Skepsis geboten.
Schnell zuschlagen?
Häufig findet man auf derartigen Websites Hinweise wie „HEUTE: Alle Produkte (Kollektion 2018) sind für dich zu 100% kostenlos!!!“, „ALLES KOSTENLOS! NUR SOLANGE DER VORRAT REICHT!“ oder „Deine Bestellung ist 10 Minuten für dich reserviert!“. Diese Behauptungen verfolgen allesamt den Zweck, Interessent/innen zu einem unüberlegten und schnellen Einkauf zu bewegen. Die gleichen Behauptungen sind aber auch Wochen später noch auf den Websites zu finden und ablaufende Countdowns werden nach einer einfachen Aktualisierung der Seite neu gestartet. Konsument/innen dürfen sich nicht stressen lassen und sollten vor einer Bestellung gründlich recherchieren.
Oft kommt es zu Problemen!
Unzählige Käufer/innen berichten uns von Problemen mit derartigen Shops, die gratis Ware gegen Zahlung von Versandkosten anbieten. Bei Bestellungen können beispielsweise die folgenden Probleme auftreten:
- Lieferungen bleiben aus oder lassen sehr lange auf sich warten.
- Trotz erfolgter Bezahlung kommt es zu Mahnungen und hohen Geldforderungen.
- Das gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittsrecht wird nicht eingehalten.
- Der Rücktritt kann teils erst nach Erhalt und Bezahlung der Ware erfolgen.
- Nach Zahlung soll plötzlich auf ein anderes Konto überwiesen werden.
- Rücksendungen sollen direkt an die Hersteller aus Asien erfolgen und sind nicht beim Shop selbst möglich etc.
Wie können derartige Shops vermieden werden?
Um nicht auf derartige Shops hereinzufallen, gilt es für Konsument/innen einige Punkte zu beachten:
- Sind Angebote zu schön, um wahr zu sein, ist Vorsicht geboten. Auch im Internet wird nichts grundlos verschenkt.
- Eine kurze Recherche über Google oder andere Suchmaschinen führt häufig zu zahlreichen Warnungen oder negativen Bewertungen.
- Häufig ist das Impressum nicht als Text, sondern als Grafik eingebaut. Konsument/innen können dies überprüfen, indem sie versuchen, den Text im Impressum zu kopieren. Halten sie stattdessen plötzlich eine Grafik mit der Maustaste fest, so ist dies nicht vertrauenserweckend.
- Werbung im Internet ist kein Hinweis auf Seriosität. Auch hinter verlockend gestalteten Anzeigen auf Facebook, Instagram oder sonstiger Stelle können betrügerische Absichten stecken.
Was tun bei Mahnungen?
Die Watchlist Internet rät: Konsument/innen, die trotz Bezahlung oder bereits erfolgtem Widerruf Mahnungen erhalten, sollten diesen nicht nachkommen. Stattdessen sollten sie dem Unternehmen mitteilen, dass der Rücktritt bereits erfolgt bzw. die Zahlung bereits durchgeführt wurde. Sollte es zu einem Schreiben eines Inkassobüros in der Sache kommen, ist auch diesem mitzuteilen, dass die Forderungen bestritten werden, da bereits allen Pflichten nachgekommen wurde.
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