Viele alte Bausparverträge bieten aus heutiger Sicht eine hohe Guthabenverzinsung. Daher kündigen Bausparkassen immer wieder diese Bausparkonten und trennen sich so von den für sie unrentablen Verträgen. Dabei verweigern sie nicht selten auch die Auszahlung der Bonuszinsen. Aktuell beschweren sich viele betroffene Kund:innen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) über diese Praxis. Dabei geht es oftmals um einen Zinsverlust von mehreren tausend Euro. Die VZB erklärt, was Bausparer:innen tun können.

Bausparverträge rechtzeitig prüfen

Grundsätzlich dürfen Bausparkassen gemäß Rechtsprechung Bausparverträge unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Somit muss praktisch jede:r Inhaber:in eines gut verzinsten Vertrages früher oder später mit einer Kündigung rechnen. 

„Wir raten Bausparer:innen möglichst schon vor einer Kündigung aktiv zu werden, um kein Geld zu verlieren“.

Anett Fajerski, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg

So sollte man die Zeit investieren, einmal genau in den Vertrag und insbesondere die Allgemeinen Bausparbedingungen zur Zinszahlung zu schauen. In der Regel ist ein aktiver Verzicht auf das Bauspardarlehen Voraussetzung, um die Bonuszinsen zu erhalten. Diese können mehrere tausend Euro betragen.

Bei einigen Tarifen sind darüber hinaus noch weitere Bedingungen zu erfüllen wie die Beantragung einer „Treueoption“ oder ähnliches. Der Teufel steckt im Detail: Die Formulierungen sind vielfältig und variieren von Bausparkasse zu Bausparkasse. Die Verbraucherzentrale unterstützt Verbraucher:innen bei der Prüfung des meist schwer verständlichen Vertragswerkes und gibt Empfehlungen zur Sicherung der Bonusverzinsung.

Wer bereits eine Kündigung erhalten hat, sollte schnell handeln

Oftmals nehmen Betroffene die Kündigung der Bausparkasse hin und bemerken erst bei der Auszahlung des Guthabens, dass sie weniger Zinsen erhalten als erwartet. Dann ist es in der Regel zu spät.

„Sparer:innen sollten allerspätestens dann tätig werden, sobald ein Kündigungsschreiben des Anbieters eingeht. Je nach Fallkonstellation kann dann eventuell noch die Wirksamkeit der Kündigung verhindert und die höhere Sparverzinsung gerettet werden“.

Anett Fajerski, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

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