Landesamt für Steuern warnt: Fehlüberweisung? Vorsicht, BETRUG!

Achtung: Betrugswarnung von Mimikama! Seien Sie vorsichtig bei angeblichen Fehlüberweisungen vom Finanzamt – ignorieren Sie Rückbuchungsaufforderungen

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Achtung! Neue Betrugsmasche beim Online-Banking! Wer eine vermeintliche Fehlüberweisung vom Finanzamt bekommen hat, sollte sich seine Auszüge besser noch mal genau anschauen.

Eine neue Betrugsmasche gibt vor, dass eine vermeintliche Fehlüberweisung auf Ihr Konto erfolgt ist. Als angeblicher Auftraggeber wird dabei häufig “Finanzamt” und als Verwendungszweck zumeist “Steuererstattung” angegeben.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

In der Folge werden Sie aufgefordert, eine entsprechende Rückbuchung durchzuführen. Ignorieren Sie diese Aufforderung. Andernfalls kommt es zu einer betrügerischen Überweisung von Ihrem Konto auf ein Konto der Betrüger.



Social Engineering

“Die Geschichte wird glaubwürdiger gemacht, indem sie im Umfeld einer seriösen Institution auftaucht”, sagte ein Sprecher des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unserer Redaktion. Die Masche ist dem BSI bekannt. “Bei einer vermeintlich positiven Botschaft wie dieser Überweisung aufs eigene Konto ist die Neigung zu reagieren außerdem größer”, so der Sprecher.

Die Methode zählt der Experte daher auch zum “Social Engineering”, eine Hacker-Methode, die erst Vertrauen beim Nutzer aufbaut, um dieses im nächsten Schritt auszunutzen. Eine andere bekannte Spielart: Ein vermeintlicher Berater der Bank meldet sich am Telefon und möchte gemeinsam mit dem Kunden eine Überweisung durchführen.

Der Bundesverband deutscher Banken rät den Kunden, einige Regeln einzuhalten. Sie sind denkbar einfach, aber trotzdem unersetzlich: Software wie das Betriebssystem und den Virenscanner stets auf dem neues Stand halten und Vorsicht im Umgang mit E-Mail-Anhängen.

Wenn Sie im Rahmen des Online-Bankings das in diesem Artikel beschriebene Verhalten beobachten, setzen Sie sich bzgl. der Sperrung ihres Internet-Banking-Zugangs umgehend mit Ihrer Sparkasse in Verbindung. Zudem sollten Sie in diesem Fall keine TAN im Browser eingeben. Bitte lassen Sie im Verdachtsfall Ihren PC von einem Fachmann überprüfen.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)