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Sie sind auf der Suche nach einem neuen Job, und Ihr Lebenslauf braucht einen professionellen Look.
Die Suche danach könnte Sie auf die Seite cvmaker.de führen. Dort können Sie schnell und unkompliziert den benötigten Lebenslauf erstellen und das für nur 2,95 Euro. Aber Achtung: Sieben Tage nachdem Sie bezahlt haben, schließen Sie automatisch ein Abo ab.
Auf cvmaker. de erhalten Sie nicht nur einen schicken Lebenslauf, sondern auch ein Abo. Das Problem dabei: Die NutzerInnen der Webseite werden nicht ausreichend auf die monatlichen Kosten von 14,95 Euro hingewiesen.
Wie funktioniert die Masche?
„Erstellen Sie in nur 15 Minuten Ihren eigenen professionellen Lebenslauf und laden Sie ihn herunter“, heißt es auf der Webseite cvmaker. de. Wir haben es ausprobiert und tatsächlich: Die Erstellung eines Lebenslaufs ist sehr einfach. Man muss nur die persönlichen Daten eingeben, wählt eine von mehreren Lebenslauf-Layouts und schon kommt man auf die Seite, auf der man den erstellten Lebenslauf bezahlen und anschließend herunterladen kann.
Beim Bezahlvorgang wird der Preis von 2,95 Euro angezeigt. Bei einer derart kleinen Summe überlegen viele Menschen nicht lange und bestellen den schicken Lebenslauf. Doch genau damit locken die BetreiberInnen von cvmaker. de die NutzerInnen in einen Abo-Vertrag. Denn im Kleingedruckten am Ende der Webseite heißt es, dass mit der Überweisung ein Abo abgeschlossen wird, das monatlich 14,95 Euro kostet:
„Nach dem Bezahlen können Sie Ihren Lebenslauf sofort herunterladen und verzichten dabei auf das Widerrufsrecht. Für 7 Tage erhalten Sie vollen Zugriff auf Ihr Konto und können Ihren Lebenslauf bearbeiten, Anschreiben verfassen sowie auf alle weiteren Funktionen zugreifen. Nach Ablauf der Testzeit wird Ihr Konto automatisch für monatlich 14,95 € verlängert, sodass Sie alle Funktionen weiterhin nutzen können. Sie können Ihr Konto jederzeit kündigen.“
Ist der Abo-Vertrag gültig?
Bei der Bestellung auf cvmaker. de kommt kein gültiger Abo-Vertrag zustande, weil sich die BetreiberInnen der Webseite nicht an die sogenannte Button-Lösung halten. Die Button-Lösung verpflichtet Unternehmen bei Bestellungen oder kostenpflichtigen Anmeldungen im Internet, auf alle entstehenden Kosten hinzuweisen. Diese dürfen nicht versteckt werden, sondern müssen ganz klar und hervorgehoben sichtbar sein – und zwar auf dem Button, der zu einer Zahlung führt oder direkt darüber.
Auf cvmaker. de ist direkt über dem Button „Sichere Zahlung“ nur der Preis von 2,95 Euro zu sehen. Die Abo-Kosten sind jedoch kaum sichtbar – sie werden am Seitenende in kleiner Schriftart und mit grauer Schrift auf grauem Hintergrund versteckt. So eine Vorgehensweise ist nicht zulässig.
Sie haben unabsichtlich ein Abo abgeschlossen?
Erfahrungsberichten zufolge erhalten Sie tatsächlich einen Lebenslauf, allerdings berichten manche NutzerInnen davon, dass sich die Kündigung des unabsichtlich abgeschlossenen Abonnements als schwierig herausstellt. So sollten Sie vorgehen, um Ihr Geld zurückzubekommen:
- Kontaktieren Sie die BetreiberInnen von cvmaker. de, um Ihr Abo zu kündigen. Auf der Webseite selbst findet sich unter dem Menüpunkt „Kontakt“ ein eigener Button dafür. Versuchen Sie die Kündigung darüber.
- Funktioniert dies nicht, schreiben Sie eine E-Mail ([email protected]) und verlangen Sie die sofortige Kündigung sowie die Rückbuchung sämtlicher abgebuchter Beträge! Weisen Sie darauf hin, dass dieser Abo-Vertrag auf keiner rechtlichen Grundlage beruht, da Sie nicht ausreichend über den Vertragsabschluss informiert wurden.
- Haben Sie auch damit keinen Erfolg, kontaktieren Sie Ihr Kreditkarteninstitut und fordern Sie dort die Rückerstattung der abgebuchten Beträge. Nach dem § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 muss Ihr Zahlungsdienstleister Beträge zurückerstatten, die Ihnen ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden. Das gilt auch dann, wenn Sie über die Kosten nicht ausreichend informiert wurden.
- Versuchen Sie cvmaker. de für weitere Abbuchung von Ihrer Kreditkarte zu sperren.
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Quelle: Watchlist Internet
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)