Eine Nachricht nennt den richtigen Arbeitgeber, die Ausbildung und frühere Stellen. Solche Angaben können aus öffentlich sichtbaren LinkedIn-Profilen stammen. Ein kalifornisches Bundesgericht bestätigte am 17. September 2026 einen Vergleich, der ProAPIs und Netswift das weitere Scraping über falsche Konten untersagt.
ProAPIs und Netswift müssen laut The Record das Auslesen von LinkedIn einstellen, gesammelte Daten löschen und deren Verkauf oder Weitergabe beenden. Auch Zugriffe über falsche Konten sind untersagt. ProAPIs erklärt, keine Werkzeuge zum Auslesen von LinkedIn anzubieten, stimmte dem gerichtlichen Verbot aber zu.
LinkedIn hatte im Oktober 2025 behauptet, die Unternehmen hätten Millionen falsche Konten betrieben und täglich Hunderte oder Tausende neue angelegt. Erfasst worden seien Profil-, Unternehmens- und Ausbildungsdaten sowie Beiträge, Reaktionen und Kommentare. Der Vergleich macht daraus eine verbindliche Unterlassungs- und Löschpflicht, bestätigt aber nicht automatisch jede Größenangabe aus der Klage.
Das Urteil erklärt auch nicht jedes automatisierte Auslesen öffentlich erreichbarer Webseiten für illegal. Es bindet die beteiligten Parteien und betrifft insbesondere falsche Konten, automatisierte Zugriffe, LinkedIns Plattformregeln und die Weitergabe der Daten. Wer die gesammelten Informationen erhielt und ob Kopien bei weiteren Händlern liegen, ist offen.
Berufsdaten werden zur Rohware, sobald sie in Vertriebsdatenbanken gelangen. Sie können dann glaubwürdige Phishing-Mails, falsche Nachrichten von Vorgesetzten oder detaillierte Identitätsprofile ermöglichen. Die persönliche Anrede beweist dabei nicht, dass der Absender die angeschriebene Person tatsächlich kennt.
Quellen
- The Record: LinkedIn wins court order blocking mass scraping, 21.09.2026
- US-Gerichtsregister: LinkedIn Corporation v. ProAPIs Inc. et al., 17.09.2026
- The Record: LinkedIn sues data scraping company, 03.10.2025
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