💬Wie läuft Liebesbetrug über Dating-Plattformen ab? Antworten finden Sie im Leitfaden Romance Scam.
Love-Scam aufgedeckt: Eine aufmerksame 72-Jährige aus Buseck entlarvte durch eigene Recherchen recht früh einen Betrugsversuch.
72-Jährige entlarvt Romance-Scammer
Der Betrüger gab sich als seriöser in England wohnender Mann aus, der ankündigte, nach Deutschland umziehen zu wollen.
Die 72-Jährige recherchierte seinen Social Media-Account und stellte fest, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt.
Eine aufmerksame 72-Jährige aus Buseck hatte den richtigen Riecher und ist nicht auf Betrüger hereingefallen. Ein Unbekannter hatte sie zu Beginn der Woche über Facebook angeschrieben und offenbar über dieses Medium Kontakt gesucht.
Der angebliche seriöse in England wohnende Mann kündigte an, dass er bald nach Deutschland ziehe und sich schon ein Flugticket besorgt habe. Die wachsame 72-Jährige stellte bei Recherchen fest, dass es sich bei dem Account des Mannes offenbar um einen Account handelt, der in Betrugsabsicht erstellt wurde und falsch war.
Sie verständigte die Polizei. Die Gießener Kripo, die davon ausgeht, dass der Unbekannte die Frau betrügen wollte (Love-Scam), warnt aus diesem aktuellen Anlass nochmals vor solchen Betrugsversuchen.
Love-Scam
Dieses Betrugsphänomen wird als eine Form des Internetbetruges bezeichnet. Dabei benutzen Betrüger ein gefälschtes Profil und gaukeln ihren Opfern vor, verliebt zu sein. Das Ziel ist immer, an die finanziellen Mittel der Opfer heranzukommen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Verdacht habe, dass ich betrogen werde:
Brechen Sie den Kontakt ab und nutzen Sie die Möglichkeiten, einen Betrüger zu blockieren.
Falls Sie bereits auf Forderungen der Betrüger eingegangen sind, werden diese sehr hartnäckig sein: Ignorieren Sie daher konsequent weitere Versuche der Kontaktaufnahme.
Sichern Sie den gesamten Schriftverkehr mit den Betrügern und heben Sie sämtliche Überweisungsbelege etc. auf.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Polizei und erstatten Sie Strafanzeige.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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