Am Mittwoch, 28.12.2016, betraten gegen 13:35 Uhr ein männlicher und eine weibliche Täterin ein Bekleidungsgeschäft in der Schusterstraße in Mainz.
Das Paar suchte sich den günstigsten Schal aus und wollte diesen mit einem 100-Euro-Schein bezahlen. Da der Schein der Verkäuferin verdächtig vorkam, ließ sie den Schein in einer nahen Bankfiliale überprüfen. Währenddessen begann das Paar zu drängeln und gab vor, dass das Kleinkind schreien würde und sie dringend weg müssten. Als die Verkäuferin erklärte, dass der Schein überprüft werde, entfernte sich das Paar in Richtung Kaufhof. Inzwischen hatte die Bank den Schein als gefälscht deklariert.
Beschreibung Mann:
- circa 20 Jahre alt
- circa 1,70 Meter groß
- dunkle Haare
- gebräunte Haut
- rundes Gesicht
- dunkle Jacke
- Jeans
- Drei-Tage-Bart
Beschreibung Frau:
- circa 50 Jahre alt
- circa 1,50 Meter groß
- schulterlange, dunkle Haare
- ungepflegt
- schmales Gesicht
- gebräunte Haut
- sehr schlechte Zähne
- Zahnlücke
- kurze dunkle Jacke
- Stiefel
- dunkle Hose
Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Mainz: 06131 – 65 3633
Die Polizei rät, bei der Annahme von Geldscheinen besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen.
- Prüfen Sie die Banknoten auf das Vorhandensein von Echtheitsmerkmalen, hierbei sind immer mehrere Sicherheitsmerkmale, nach dem Prinzip „Fühlen – Sehen – Kippen“ in die Prüfung einzubeziehen.
- Verlassen Sie sich bei der Prüfung nicht auf das Gesamtbild.
- Vergleichen Sie die Scheine nach Möglichkeit mit anderen Banknoten, von deren Echtheit Sie überzeugt sind.
- Handelt es sich bei dem angebotenen Schein um Falschgeld, verständigen Sie bitte unverzüglich über den Notruf 110 die Polizei.
- Haben Sie Zweifel an der Echtheit eines bereits angenommenen Geldscheins, lassen Sie diesen bei einer Bank prüfen. Bei der Weitergabe von Falschgeld können Sie sich strafbar machen.
Quelle: Polizeipräsidium Mainz
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