Mit ZDDK/Mimikama und anderen Experten, bringt Kaspersky Lab mit der neu eingerichteten Blog-Rubrik „Cyberkids“ das weitreichende Thema „Kinder und Internetsicherheit“ auf den Punkt
Hierfür konnte der Cybersicherheitsexperte einige Experten gewinnen, die sich in multimedial und kurzweilig aufbereiteten Beiträgen den Themen Gefahren im Web und in Sozialen Medien, Gaming, Cybererziehung und Cybermobbing aus unterschiedlichen Perspektiven widmen.
Eine aktuelle Kaspersky-Studie zeigt, dass deutsche Kinder im internationalen Vergleich überdurchschnittlich häufig auf Seiten der Kategorien „Computerspiele“ sowie „Alkohol, Tabak und Betäubungsmittel“ surfen.
Allerdings geht das Thema weit über für Kinder und Jugendliche gefährliche Inhalte hinaus. Daher hat Kaspersky Lab bei den Blog-Beiträgen großen Wert auf den Blick von außen gelegt und mitverschiedenen Experten zusammengearbeitet, unter anderem eine Mutter und einen Jugendlichen, die das Thema aus ihrer persönlichen Perspektive aufarbeiten.
Kaspersky-Cyberkids: Die Experten
- Tom Wannenmacher von Mimikama/ZDDK, ein Verein zur Bekämpfung von Internetmissbrauch, Internetbetrug und Falschmeldungen, beschäftigt sich in seinem Beitrag über das „Tatort Internet: Das digitale Gefährdungspotenzial für Kinder und Jugendliche„.
- Christian Funk, Leiter des deutschen Forschungs- und Analyse-Teams bei Kaspersky Lab, beschäftig sich als Sicherheitsforscher und Gaming-Experte mit dem Thema „Gaming, Gadgets und Gefahren – für Kinder und Jugendliche„.
- Die Mommy-Bloggerin Nina Massek zeigt aus der Perspektive einer Mutter, warum „Internetsicherheit – ein wichtiges Erziehungsthema für uns Erwachsene und Kinder“ ist.
- Jugendautor Marvin Schittko gibt einen spannenden Einblick zum Thema „Cybermobbing: Einschätzung eines Jugendlichen„.
Die Seite „Cyber-Kids“ ist ab sofort unter https://blog.kaspersky.de/category/cyberkids/ abrufbar.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
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