Mehr Sicherheit im Smart Home: BSI veröffentlicht Technische Richtlinie für Breitband-Router

Autor: Jens | ZDDK | MIMIKAMA

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Mit zunehmender Digitalisierung hält das Internet der Dinge Einzug in immer mehr Privathaushalte in Deutschland. Zentraler Bestandteil des heimischen Netzwerks aus PC, Smartphone, Smart-TV, Smart-Home-Geräten wie Rolladensteuerung oder WLAN-fähigem Kühlschrank ist der Router, der sowohl das Tor zum Internet als auch Management-Plattform für das Heimnetzwerk ist. Über den Router laufen alle Informationen und Daten, die im heimischen Netzwerk und/oder über das Internet ausgetauscht werden.

Wer Zugriff auf den Router hat, der hat oftmals auch Zugriff auf die privaten Daten. Um einen Zugriff unbefugter Dritter zu verhindern, sollte der Router also angemessen abgesichert sein. Vor dem Hintergrund seiner Zuständigkeit für den Digitalen Verbraucherschutz hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) daher nun die Technischen Richtlinie „Secure Broadband Router“ (TR-03148) veröffentlicht. Die Technische Richtlinie richtet sich vor allem an die Hersteller von Breitband-Routern und definiert ein Mindestmaß an IT-Sicherheitsmaßnahmen, die für Router im Endkundenbereich umgesetzt sein sollten. Ziel der TR ist es damit auch, die Sicherheitseigenschaften für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent zu machen. Dies können Hersteller durch eine geeignete Kennzeichnung am Gerät unterstützen. Somit ist die Veröffentlichung der TR Router ein wichtiger Schritt in Richtung eines IT-Sicherheitskennzeichens, wie es die Bundesregierung in der Cyber-Sicherheitsstrategie von 2016 und im Koalitionsvertrag vorgesehen hat. Das BSI wird auch für weitere Geräte des Internets der Dinge und des Smart Homes Mindestanforderungen an deren IT-Sicherheit formulieren.

„Mit jedem neuen Smartphone, Laptop oder smarten Haushaltsgerät wird nicht nur das Internet der Dinge ein Stückchen größer, sondern auch die verfügbare Angriffsfläche. Das smarte Zuhause steht längst im Fokus von Internet-Kriminellen, die täglich neue Methoden und Angriffsmittel entwickeln, um ins Heimnetz einzudringen, Daten zu stehlen oder Web-Transaktionen zu manipulieren. Im Sinne des Digitalen Verbraucherschutzes ermöglichen wir mit der Technischen Richtlinie für Router einen besseren Schutz des Heimnetzwerks, damit die Anwender die Vorteile der Digitalisierung und des smarten Zuhauses genießen können. Wir appellieren an die Hersteller, dieses Angebot anzunehmen und per ‚Security by Design‘ ein Mindestmaß an Sicherheit in die Router einzubauen“, erklärt BSI-Präsident Arne Schönbohm.

Die Technische Richtlinie ist das Ergebnis einer intensiven und konstruktiven Diskussion mit Herstellern, Telekommunikationsanbietern und Verbänden sowie Vertretern von Behörden und Zivilgesellschaft. Als Schnittstelle zwischen dem öffentlichen Internet und dem privaten Netzwerk kommt den Routern eine besondere Rolle zu. Sie sind nicht nur Schutzschild für Angriffe gegen Komponenten innerhalb des privaten Netzes, sondern auch ein potentielles Einfallstor für Cyber-Angriffe. So gab es etwa im November 2016 einen breit angelegten Cyber-Angriff, der auch Router eines deutschen Telekommunikationsanbieters betraf und dazu führte, dass rund 900.000 Router ausfielen und die Besitzer teils über mehrere Tage nicht telefonieren oder das Internet nutzen konnten. Darüber hinaus wurde durch eine im Mai 2018 vom American Consumer Institute (ACI) veröffentlichte Studie deutlich, dass auf vielen Routern auch seit langem bekannte Sicherheitslücken vorhanden sind und bis dahin nicht geschlossen wurden.

Transparenz für den Anwender

Mit der Technischen Richtlinie hat das BSI eine Grundlage geschaffen, um Router widerstandsfähiger zu machen und besser gegen Angriffe zu schützen. Die Technische Richtlinie konkretisiert schon jetzt in der Praxis erprobte Sicherheitsanforderungen an die Schnittstellen und Funktionalitäten des Routers über dessen gesamte Betriebszeit. So wird etwa die Fähigkeit gefordert, dass Updates auf dem Router eingespielt werden können und für den Verbraucher klar zu erkennen ist, wie lange der Router mit (sicherheitsrelevanten) Updates versorgt wird. Zur Einhaltung der Technischen Richtlinie ist der Hersteller angehalten, schwere Sicherheitslücken durch die Bereitstellung eines entsprechenden Updates zu schließen oder aber die Pflege des Routers transparent aufzukündigen. Hierdurch wird Angreifern die systematische Ausnutzung von Sicherheitslücken in Routern zumindest erschwert, wenn nicht sogar verhindert.
Weitere Anforderungen der TR betreffen eine Minimierung der auf dem Gerät ausgeführten Dienste für die vom Nutzer ausgewählten Funktionalitäten, eine zwingend auf dem Router zu implementierende Firewall sowie Anforderungen an initiale Passworte und Verschlüsselung. So werden etwa Anforderungen an die für den Zugriff auf die Konfigurationsoberfläche des Routers notwendige Authentisierung definiert. Zudem adressiert das BSI in der TR auch das von vielen Routern angebotene WiFi, um einen unbemerkten und unberechtigten Zugriff auf das private Netzwerk zu verhindern.

Die Technische Richtlinie steht auf der Webseite des BSI unter https://www.bsi.bund.de/router-tr zum Download zur Verfügung.

Quelle: www.bsi.bund.de

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