Die Behauptung

Der Täter der tödlichen Messerattacke in Mannheim sei wegen einer psychischen Erkrankung für schuldunfähig erklärt und freigesprochen worden und müsse nun in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden.

Unser Fazit

Diese Behauptung ist falsch. Die Ermittlungen dauern an, es wurde weder Anklage erhoben noch ein Urteil gefällt.


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Ende Mai 2024 ereignete sich in Mannheim eine tragische Messerattacke, bei der mehrere Menschen verletzt und ein Polizist getötet wurden. Im Internet kursieren nun irreführende Informationen über den Täter und den Stand der Ermittlungen. Insbesondere ein auf Facebook geteilter Screenshot eines YouTube-Videos behauptet, der Täter sei wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden und werde in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Diese Darstellung entspricht jedoch nicht der Wahrheit.

Gerüchte/Behauptungen

Ein Post auf Facebook mit Link zu einem YouTube-Video behauptet, dass der Täter des Messerangriffs in Mannheim freigesprochen wurde. Im Video wird behauptet, er solle in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden. Die Meldung verbreitet sich rasch und löst Verunsicherung und Empörung aus.

Screenshot des Posts auf Facebook (hier archiviert) mit dem fraglichen Video auf YouTube (hier archiviert)
Screenshot des Posts auf Facebook (hier archiviert) mit dem fraglichen Video auf YouTube (hier archiviert)

Bewertung

Die Bundesanwaltschaft hat bestätigt, dass die Ermittlungen gegen den Täter noch andauern. Es wurde noch keine Anklage erhoben und somit auch noch kein Urteil gefällt. Ein Freispruch oder eine Verurteilung kann erst nach Abschluss der Ermittlungen erfolgen. Die Behauptungen im Video sind daher falsch und irreführend.

Der Sachverhalt

Ende Mai 2024 kam es auf dem Mannheimer Marktplatz zu einer schweren Körperverletzung. Ein 25-jähriger Afghane verletzte fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa (BPE) sowie einen Polizisten mit einem Messer schwer. Der 29-jährige Polizist Rouven Laur erlag seinen Verletzungen. Ein weiterer Polizist schoss den Täter nieder, der anschließend operiert wurde und im Koma liegt.

Ermittlungen laufen
Die Bundesanwaltschaft hat wenige Tage nach der Tat die Ermittlungen übernommen. Oberstaatsanwalt Jens Rommel vermutet eine religiöse Motivation hinter dem Angriff, bei dem der Täter offenbar mit massiver Gewalt Kritik am Islam unterbinden wollte. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage eines Haftbefehls wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

Weitere Informationen

Schuldunfähigkeit und Maßregel
Liegt bei einem Tatverdächtigen möglicherweise eine schwere psychische Störung vor, kann ein forensisch-psychiatrisches Gutachten zur Feststellung der Schuldfähigkeit angefordert werden. Diese Gutachten werden von Fachärzten erstellt, z.B. am Max-Planck-Institut in München. Bei einer Verurteilung nach § 63 StGB erfolgt die Unterbringung im Maßregelvollzug, einer Kombination aus Klinik und Gefängnis, die der Sicherung und Besserung des Verurteilten dient.

Bedingungen in der forensischen Psychiatrie
Die Vorstellung, das Leben in einer solchen Klinik sei komfortabel und sorgenfrei (lt. Video: «kriegt Tabletten, Fernsehen, Essen, Trinken, ganz normale Zimmer»), ist eine Verzerrung der Realität. Dr. David Popovic, Oberarzt in der Begutachtungsabteilung, erklärt, dass der Maßregelvollzug eine der schwersten freiheitsentziehenden Maßnahmen ist, die der deutsche Rechtsstaat vorsieht. Auch wenn die Zimmer komfortabler als in einem normalen Gefängnis sein mögen, bestimmen strenge Auflagen und zahlreiche Therapiesitzungen den Alltag der Insassen. Die Ungewissheit über die Dauer des Aufenthalts stellt eine erhebliche psychische Belastung dar.

Fazit

Die Behauptung, der Täter der Messerattacke in Mannheim sei wegen einer psychischen Erkrankung freigesprochen worden, ist falsch. Die Ermittlungen dauern an, eine Anklage wurde bisher nicht erhoben. Über die Schuldfähigkeit und eine mögliche Unterbringung im Maßregelvollzug kann erst nach einem rechtskräftigen Urteil entschieden werden.

Die Verbreitung falscher Informationen kann die öffentliche Meinung und das Vertrauen in das Rechtssystem erheblich beeinflussen. Es ist wichtig, auf fundierte und verifizierte Informationen zurückzugreifen und nicht ungeprüft Gerüchte zu verbreiten.

Quelle: dpa

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