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Das Mettbrötchen Teil 2: Die spannende Story dahinter! Warum ein Mettbrötchen auf Facebook gelöscht werden kann. Was humorvoll klingt, hat einen leider ernsten Hintergrund.

Mettbrötchen: Wird dieses Foto immer wieder von Facebook gelöscht? Diese Frage haben wir Mitte Oktober erst gestellt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Facebook Fotos mit Mettbrötchen als Motiv nicht löscht (siehe hier).

Aber auch hier müssen wir es ein wenig wie das Ganz-Gallien-ist-von-Römern-besetzt Prinzip sehen: Nicht ganz Gallien ist von Römern besetzt und somit gibt es auch ein Mettbrötchen, dass tatsächlich immer wieder einer Löschung unterliegen kann.

Es ist die Geschichte von Jan Bergrath. Bergrath ist Fachjounalist und Fotograf und schreibt für das Magazin Fernfahrer. Im Zuge seiner Arbeit und auch seiner Recherchen ist Bergrath auf eine Facebookseite eines Vereins gestoßen, den er im Anschluss in einem seiner Artikel sehr kritisch beschrieben hat.

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Nur so viel als Auslöser. Der Verein wiederum wehrte sich auf seiner Webseite gegen die Anschuldigungen und in diesem Zusammenhang tauchte dann auf einmal auch das Mettbrötchen auf.

Kleine Anmerkung an dieser Stelle: Der Streit ist wesentlich tiefergehender, als wir an dieser Stelle wiedergeben können. Nur so viel: Das Ganze hat sich mittlerweile zu einer Rechtsstreitigkeit entwickelt und auch die Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet.

Kommen wir aber nun zurück zum Mettbrötchen

Kann ein Mettbrötchen gelöscht werden? In seinem Grundsatz natürlich nicht. Ein Foto mit einem Mettbrötchen als Motiv verärgert weder Muslime, noch stellt es einen Verstoß gegen die Facebook-Richtlinien dar.

Dennoch haben wir es bei diesem einen Motiv mit einer besonderen Situation zu tun. Denn im Grunde haben wir es hier nicht mit einem reinen Bild eines Mettbrötchens zu tun, sondern es geht um den gesamten Screenshot. Anmerkung: Den folgenden Screenshot dürfen wir mit freundlicher Genehmigung durch Jan Bergrath zeigen:

Mettbrötchen? Screenshot ist Bestandteil eines Rechtsstreits
Mettbrötchen? Screenshot ist Bestandteil eines Rechtsstreits

Also auf dem Screenshot sieht man nun ein Mettbrötchen. Hinter dem Mettbrötchen ist ein Polizeiwagen angedeutet. Über diesem Bild mit dem Mettbrötchen steht nun ein Text, den man in Zügen als islamophob ansehen könnte.

Es handelt sich um den Text der behauptet, dass dieses Mettbrötchen immer wieder gelöscht wird, da Muslime Schweinefleisch ablehnen. Das wirklich spannende ist die vermeintliche Urheberschaft dieses Textes. Laut Screenshot stammt dieses Posting mit dem Mettbrötchen von besagtem Jan Bergrath.

Und nun kommt die eigentliche Löschung ins Spiel, denn Jan Bergrath sagt aus, dass er dieses Posting niemals verfasst habe. Es stammt schlichtweg nicht von ihm. Seiner Aussage nach, und das ist auch Bestandteil des Rechtsstreits, wird dieses Foto als Teil einer Rufmordkampagne gegen ihn verwendet. Jemand hat diesen Screenshot „gebastelt“, um Bergrath ein Posting zu unterstellen, das er nie getätigt hat.

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Dieser Screenshot wird entsprechend nicht nur durch Personen verbreitet, die dem Verein nahestehen, mit dem sich Bergrath im Rechtsstreit befindet, sondern zudem auch auf der Webseite des Vereins abgebildet.

Jan Bergrath ist der Ansicht, dass ihm hier eine islamophobe Aussage unterstellt werden soll, die rufschädigend und damit auch berufsschädigend gegen ihn wirkt. In dem Rechtsstreit wird festgehalten, dass durch die Kombination in der Darstellung (Schweinefleisch + islamophobe Aussage + Darstellung Name und Foto Jan Bergrath) eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts Bergraths vorliegt.

Das ist auch der Grund, warum am Ende tatsächlich dieses Mettbrötchen verschwinden soll. Bergrath hat nicht nur den Verein, mit dem er im Rechtsstreit liegt, sondern auch Facebook dazu aufgefordert, diesen Screenshot mit dem vermeintlichen Posting zu entfernen. Ferner sieht sich Bergrath der Gefahr ausgesetzt, aufgrund der gefälschten islamophoben Aussage das Ziel von Anfeindungen oder gar Angriffen zu werden.

Fazit

Kann ein Mettbrötchen gelöscht werden? Nein, in der Regel natürlich nicht. Außer es handelt sich um ein Mettbrötchen, welches im Zusammenhang mit einer unwahren und somit rufschädigenden Aussage verbreitet wird. Dann kann das Mettbrötchen quasi als Kollateralschaden doch verschwinden. Ganz egal ob mit oder ohne Zwiebeln.

Artikelbild Mettbrötchen von Christin Klose / Shutterstock.com

 


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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)