Das Mindestalter bei WhatsApp, Facebook, musical.ly
Mindestalter bei WhatsApp & Co.: Ab welchem Alter dürfen Kinder rechtlich gesehen Soziale Netzwerke benutzen?
Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine Information unseres Kooperationspartner von Saferinternet.at. Die Verwendung von WhatsApp, Facebook, musical.ly und vielen weiteren Sozialen Netzwerken aus den USA gehören heute schon bei den meisten Kindern zum Alltag. Doch ab wann dürfen sie diese eigentlich verwenden? Wir geben rechtliche Hintergrundinfos zur Nutzung der beliebtesten Sozialen Netzwerke. Viele Eltern befürchten, dass ihre Kinder und sie selbst einen Rechtsverstoß begehen resp. sich strafbar machen, wenn sie sich vor dem 13. Geburtstag bei den gängigen Sozialen Netzwerken anmelden. Denn die allermeisten US-amerikanischen Social Media-Anbieter geben ein Mindestalter von 13 Jahren vor.
Im Folgenden geht es um die Zulässigkeit und die möglichen Rechtsfolgen einer Anmeldung zu einem solchen Netzwerk und nicht um die potentiellen Rechtsverstöße (Cyber-Mobbing, Sexting etc.), welche im Zuge der Nutzung von Facebook & Co. begangen werden könnten.
Die meisten Online-Dienste, die aus den USA stammen, sind erst ab 13 Jahren erlaubt, da die Anbieter dem Children’s Online Privacy Protection Act unterliegen. Dieser sieht vor, dass in den USA Daten von Personen unter 13 Jahren grundsätzlich nicht gesammelt werden dürfen. Eine Ausnahme ist, wenn die ausdrückliche Zustimmung der Eltern vorliegt. Ob die Anbieter die Möglichkeit einer Zustimmung durch die Eltern in ihren Geschäftsbedingungen vorsehen, ist unterschiedlich. Bei WhatsApp beispielsweise steht diese Ausnahme drin, der App-Anbieter macht jedoch keine konkreten Angaben zur möglichen Form einer solchen Zustimmung.
Keine rechtlichen Konsequenzen:
Die Bedeutung dieses Mindestalters auf Grundlage von US-Gesetzen ist aber bei uns in Österreich in der Praxis gering. Eine Anmeldung bei einem Gratis-Dienst unter falscher Altersangabe ist ein Vergehen, welches keine rechtlichen Konsequenzen hat. Das hat mehrere Gründe:
- Da bei kostenlosen Anbietern kein Schädigungsvorsatz vorliegt, kann davon ausgegangen werden, dass die Angabe eines falschen Geburtsdatums auch nicht strafrechtlich (z.B. im Sinne von „Betrug“) relevant ist.
- Es ist weiters anzunehmen, dass durch die Nutzung eines kostenlosen Sozialen Netzwerkes in der Regel keinerlei bezifferbarer Schaden für den Anbieter des Dienstes (Facebook, Twitter, Musical.ly etc.) entsteht. Damit können auch keine Schadenersatzforderungen gestellt werden.
- Wenn das Kind das vom Anbieter vorgegebene Mindestalter nicht hat, besteht auch kein gültiger Vertrag. Deshalb hätten auch vertraglich festgelegte Konsequenzen, z.B. eine „Strafe“ bei falschen Angaben bei der Anmeldung, keine Bedeutung. Der Grund warum kein gültiger Vertrag vorliegt, lässt sich aber auch noch durch die fehlende Geschäftsfähigkeit nach österreichischem Recht erklären.
- Dazu kommt: Kinder unter 14 Jahren sind in Österreich ohnehin nicht deliktsfähig. Sie können also prinzipiell für ein Vergehen nicht verantwortlich gemacht werden.
- Auch wenn Eltern von der Anmeldung ihrer Kinder bei einem kostenlosen Anbieter unter einem falschen Geburtsdatum Kenntnis haben, ist das für die Eltern nicht strafbar. Sie haften also nicht für ihre Kinder.
- Es sind bisher keine Fälle dieser Art bekannt, in welchen Eltern oder ihre Kinder von US-amerikanischen Anbietern abgestraft wurden.
Abgesehen von rechtlichen Aspekten ist zu bedenken, dass die Plattform-Anbieter ein großes Interesse daran haben, möglichst viele und aktive Nutzer auf Ihren Kanälen zu haben. Nicht zuletzt deshalb hat eine Anmeldung von Kindern unter 13 Jahren in der Praxis keine Auswirkungen.
Aufklärung und Begleitung durch Eltern
Wenn Ihr Kind unter 13 Jahren alt ist und über einen eigenen Facebook-/musical.ly-/Instagram- oder Snapchat-Account verfügt, sollten Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind ganz besonders dem Thema Sicherheit im Internet annehmen: Klären Sie Ihr Kind über die möglichen Risiken von Sozialer Netzwerke auf. Cyber-Mobbing, Datenschutz und Sexting sind zum Beispiel wichtige Themen, über die Sie mit Ihrem Kind sprechen sollten. Achten Sie außerdem darauf, dass Ihr Kind lediglich mit Menschen vernetzt ist, die es persönlich kennt, alle anderen löschen Sie am besten aus der Kontaktliste. Man weiß leider nie, wer sich wirklich hinter einem Profil verbirgt. Unsere Privatsphäre-Leitfäden zu allen Sozialen Netzwerken helfen Ihnen bei den wichtigsten Einstellungen dazu.
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