Mit der App musical.ly kann man zu Songs 15 Sekunden lange Videos aufnehmen, mit Effekten versehen und mit anderen teilen.
Aber darf man die Musik überhaupt in dieser Weise nutzen?
Das Prinzip: Nutzer werden zum „Muser“, indem sie aus der App heraus ihr eigenes Playback zu Songausschnitten filmen und direkt posten können.
Die Songausschnitte findet man in der „Bibliothek“ der App, aber auch auf dem eigenen Smartphone. Dabei kann man anderen Musern folgen, ihre Werke liken oder sogar Videos über soziale Netzwerke teilen. Und all das führt leider für Nutzer zu rechtlichen Risiken.
Urheberrecht: Besser im privaten Modus
Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass auch die in der Bibliothek enthaltenen Songausschnitte urheberrechtlich geschützt sind. Von der App bzw. Webseite musical.ly erfährt man nicht viel dazu: Es gibt zwar einen Link „Urheberrecht“, aber dann kommt ein juristischer Text in englischer Sprache, der den wenigsten wirklich helfen dürfte.
Gleiches gilt für die entsprechenden Bestimmungen in den AGB. Gerade die Veröffentlichung z. B. auf youtube ist daher riskant, man könnte wegen der „Zugänglichmachung“ der Musik (sprich: Veröffentlichung im Netz) durchaus abgemahnt werden – und sollte nicht erwarten, dass man sich dann auf die Herausgeber der App berufen kann nach dem Motto „Die haben die App doch gemacht!“.
Unsere Empfehlung daher: Die App besser nur im privaten Modus nutzen, so dass die Videos nur mit ausgesuchten Freunden innerhalb der App geteilt werden – man kann das unter den Einstellungen festlegen, s. Screenshot.

Und das gilt schon für die Songs, die bereits innerhalb der App angeboten werden. Wählt man irgendwelche Songs von seinem Handy („meine Songs“), dürften die rechtlichen Risiken deutlich höher sein. Das sollte man also auf keinen Fall machen!
Wer kann und soll es sehen?
Das mit dem privaten Modus hat noch einen anderen Grund: Vielleicht wollt ihr ja gar nicht, dass sich die ganze Welt euer Playback reinzieht, sondern eben nur ein auserlesener, kleiner Kreis.
Auch dazu wäre die genannte Einstellung im privaten Modus empfehlenswert. Übrigens kann man einzelne Nutzer auch blockieren, indem man das entsprechende Profil aufruft und auf die drei Punkte oben tippt (s. Bild).

Aber: Die App behält sich in ihren Nutzungsbedingungen vor, die hochgeladenen Videos für alles mögliche verwenden zu dürfen – vor allem wohl Werbezwecke, aber wer weiß das schon. Insofern könnt ihr leider nie ganz sicher sein, ob das Publikum nicht doch erheblich größer werden könnte als erwartet.
Persönlichkeitsrecht beachten
Außerdem geht es nicht nur um euch selbst: Jeder im Video sollte auch damit einverstanden sein, darin zu sehen sein – also vorher fragen! Einfach so jemanden heimlich beim Rumtanzen filmen oder ähnliches ist ein No-Go.
Danke an checked4you.de für den Inhalt. Quelle: checked4you
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)

