Massengebet für Muslime straffrei: Stimmt die Behauptung?

Autor: Andre Wolf


Liebe Leserin, lieber Leser,

jeden Tag strömt eine Flut von Informationen auf uns ein. Doch wie viele davon sind wirklich wahr? Wie viele sind zuverlässig und genau? Wir bei Mimikama arbeiten hart daran, diese Fragen zu beantworten und dir eine Informationsquelle zu bieten, der du vertrauen kannst.

Aber um erfolgreich zu sein, brauchen wir deine Hilfe. Du hast es in der Hand, eine Welt voller vertrauenswürdiger Informationen zu schaffen, indem du uns jetzt unterstützt. Jede Unterstützung, ob groß oder klein, ist ein wichtiger Beitrag zu unserer Mission.

Werde Teil einer Bewegung, die sich für die Wahrheit einsetzt. Deine Unterstützung ist ein starkes Signal für eine bessere Informationszukunft.

❤️ Herzlichen Dank

Du kannst uns entweder via PayPal oder mittels einer Banküberweisung unterstützen. Möchtest Du uns längerfristig unterstützen, dann kannst Du dies gerne mittels Steady oder Patreon tun.


Muslime bei Gebet
Muslime bei Gebet

Muslime können sich angeblich zu Hunderten gemeinsam zum Gebet versammeln und während der Coronakrise straffrei bleiben. Das ist die Behauptung, doch was ist dran?

Während Christen keinen noch so kleinen Gottesdienst feiern dürfen, sollen Muslime sich angeblich Scharenweise und ungestraft zu ihren Gebeten zusammenfinden dürfen.

Das ist die große Behauptung, die seit einiger Zeit online zu lesen ist. Auf Social Media werden verschiedene Blogs als Beweis dazu genannt. Auf diesen Blogs liest man Vorwürfe wie:

[mk_ad]

Hunderte Moslems kamen in Berlin zum traditionellen Freitagsgebet und folgten dem Ruf ihres Imams.

[sowie:]

Ob es Strafen für die Moslems geben wird, die zu Hunderten das Kontaktverbot der Regierung ignorierten, war Samstag früh angeblich noch unklar. Das heißt im Klartext nichts weiter, als dass der Corona-Bußgeldkatalog nur für Deutsche gilt.

In der tendenziösen Berichterstattung über Muslime, die in großen Gruppen straffrei beten dürften, wird ein typisches Narrativ verwendet: Christliche Deutsche würden gegenüber Muslimen benachteiligt werden.

Faktencheck: Muslime bleiben straffrei?

Ebenso würde „gegen die eigenen Bürger“ eine härtere Rechtsprechung angewendet werden, so der Tenor. Schauen wir an dieser Stelle auf die Kernfragen: Gab es diesen Gebetsaufruf und blieb der straffrei?

[mk_ad]

Ja, den Gebetsaufruf gab es. In verschiedenen Medien war zu verfolgen, dass sich während der Coronakrise am 3. April 2020 300 Muslime in einer Berliner Moschee zum Gebet versammelten (siehe hier, hier oder hier).

Doch diese Versammlung blieb nicht ohne Folgen, denn die Polizei löste diese Versammlung auf und der vom Verfassungsschutz beobachteten Dar as-Salam Moschee wurde untersagt, den gebetsaufruf öffentlich auszuführen.

Kommen wir zum zweiten Punkt: Blieb die Versammlung straffrei? Nein das blieb sie nicht, auch wenn ein Tweet der Polizei dahingehend interpretiert wurde. Die Polizei schrieb auf Twitter:

Bei Gebetsrufen versammelten sich heute vor einer Moschee in #Neukölln ca. 300 Personen. Dem Imam, dem OA
@BerlinNkl
& unseren Kolleg. gelang es nur zum Teil, die Anwesenden zum Abstandhalten zu bewegen. Das Gebet wurde im Einvernehmen mit dem Imam vorzeitig beendet.

Auch wenn nicht in diesem Tweet genannt, so gibt es Ermittlungen und ein Verfahren wurde eingeleitet. Das erfährt man aus einem Faktencheck der dpa-Faktenprüfer. Auch die Berliner Polizei veröffentlichte auf Twitter:

Nachdem wir gestern aufgrund der Nichteinhaltung der Abstandsregeln ein Verfahren nach dem IfSG i.V.m. SARS-CoV-2-EindmaßV einleiten mussten, wird heute in Absprache mit den Verantwortlichen keine Übertragung der Gebetsrufe in der Flughafenstr. in #Neukölln stattfinden.

Es gibt also weder eine Bevormundung, noch eine Benachteiligung. Das Gesetz gilt für alle, dabei spielt es keine Rolle ob Christen oder Muslime.

Hinweis!

Wir weisen an dieser Stelle auf unsere Kategorie: CORONAVIRUS 2019 SARS-CoV-2 (hier) hin, in der wir alle relevanten Faktenchecks zum Thema Coronavirus auflisten.

Ferner weisen wir auch auf unser Formular hin, über das du Anfragen an Mimikama senden kannst (hier).


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Mehr von Mimikama