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Muslime können sich angeblich zu Hunderten gemeinsam zum Gebet versammeln und während der Coronakrise straffrei bleiben. Das ist die Behauptung, doch was ist dran?

Während Christen keinen noch so kleinen Gottesdienst feiern dürfen, sollen Muslime sich angeblich Scharenweise und ungestraft zu ihren Gebeten zusammenfinden dürfen.

Das ist die große Behauptung, die seit einiger Zeit online zu lesen ist. Auf Social Media werden verschiedene Blogs als Beweis dazu genannt. Auf diesen Blogs liest man Vorwürfe wie:

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Hunderte Moslems kamen in Berlin zum traditionellen Freitagsgebet und folgten dem Ruf ihres Imams.

[sowie:]

Ob es Strafen für die Moslems geben wird, die zu Hunderten das Kontaktverbot der Regierung ignorierten, war Samstag früh angeblich noch unklar. Das heißt im Klartext nichts weiter, als dass der Corona-Bußgeldkatalog nur für Deutsche gilt.

In der tendenziösen Berichterstattung über Muslime, die in großen Gruppen straffrei beten dürften, wird ein typisches Narrativ verwendet: Christliche Deutsche würden gegenüber Muslimen benachteiligt werden.

Faktencheck: Muslime bleiben straffrei?

Ebenso würde „gegen die eigenen Bürger“ eine härtere Rechtsprechung angewendet werden, so der Tenor. Schauen wir an dieser Stelle auf die Kernfragen: Gab es diesen Gebetsaufruf und blieb der straffrei?

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Ja, den Gebetsaufruf gab es. In verschiedenen Medien war zu verfolgen, dass sich während der Coronakrise am 3. April 2020 300 Muslime in einer Berliner Moschee zum Gebet versammelten (siehe hier, hier oder hier).

Doch diese Versammlung blieb nicht ohne Folgen, denn die Polizei löste diese Versammlung auf und der vom Verfassungsschutz beobachteten Dar as-Salam Moschee wurde untersagt, den gebetsaufruf öffentlich auszuführen.

Kommen wir zum zweiten Punkt: Blieb die Versammlung straffrei? Nein das blieb sie nicht, auch wenn ein Tweet der Polizei dahingehend interpretiert wurde. Die Polizei schrieb auf Twitter:

Bei Gebetsrufen versammelten sich heute vor einer Moschee in #Neukölln ca. 300 Personen. Dem Imam, dem OA
@BerlinNkl
& unseren Kolleg. gelang es nur zum Teil, die Anwesenden zum Abstandhalten zu bewegen. Das Gebet wurde im Einvernehmen mit dem Imam vorzeitig beendet.

Auch wenn nicht in diesem Tweet genannt, so gibt es Ermittlungen und ein Verfahren wurde eingeleitet. Das erfährt man aus einem Faktencheck der dpa-Faktenprüfer. Auch die Berliner Polizei veröffentlichte auf Twitter:

Nachdem wir gestern aufgrund der Nichteinhaltung der Abstandsregeln ein Verfahren nach dem IfSG i.V.m. SARS-CoV-2-EindmaßV einleiten mussten, wird heute in Absprache mit den Verantwortlichen keine Übertragung der Gebetsrufe in der Flughafenstr. in #Neukölln stattfinden.

Es gibt also weder eine Bevormundung, noch eine Benachteiligung. Das Gesetz gilt für alle, dabei spielt es keine Rolle ob Christen oder Muslime.

Hinweis!

Wir weisen an dieser Stelle auf unsere Kategorie: CORONAVIRUS 2019 SARS-CoV-2 (hier) hin, in der wir alle relevanten Faktenchecks zum Thema Coronavirus auflisten.

Ferner weisen wir auch auf unser Formular hin, über das du Anfragen an Mimikama senden kannst (hier).


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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)