Mythos: Krankeit und Kündigung

Autor: Kathrin Helmreich


Liebe Leserin, lieber Leser,

jeden Tag strömt eine Flut von Informationen auf uns ein. Doch wie viele davon sind wirklich wahr? Wie viele sind zuverlässig und genau? Wir bei Mimikama arbeiten hart daran, diese Fragen zu beantworten und dir eine Informationsquelle zu bieten, der du vertrauen kannst.

Aber um erfolgreich zu sein, brauchen wir deine Hilfe. Du hast es in der Hand, eine Welt voller vertrauenswürdiger Informationen zu schaffen, indem du uns jetzt unterstützt. Jede Unterstützung, ob groß oder klein, ist ein wichtiger Beitrag zu unserer Mission.

Werde Teil einer Bewegung, die sich für die Wahrheit einsetzt. Deine Unterstützung ist ein starkes Signal für eine bessere Informationszukunft.

❤️ Herzlichen Dank

Du kannst uns entweder via PayPal oder mittels einer Banküberweisung unterstützen. Möchtest Du uns längerfristig unterstützen, dann kannst Du dies gerne mittels Steady oder Patreon tun.


Mythos: Krankeit und Kündigung
Mythos: Krankeit und Kündigung

Ein Mitarbeiter wird krank und fällt aus – dann wird ihm gekündigt. Hingegen der weit verbreiteten Meinung, darf aber auch während einer Krankheit gekündigt werden.

War es in der DDR Arbeitgebern verboten, einem Arbeitnehmer während einer Krankheitsphase zu kündigen, gibt es in Deutschland kein Gesetz, das eine Kündigung während der Krankheit verbietet.

Demnach dürfen also Arbeitgeber Mitarbeiter auch während einer Krankheitsphase gekündigt werden. Eine Kündigung während der Krankheit ist dann auch nur selten anfechtbar.

[mk_ad]

Stellt sich nur mehr die Frage: Wurde dem Arbeitnehmer nur wegen seiner Krankheit gekündigt? Denn in diesem Fall wäre die Kündigung „treuwidrig“ und man kann dagegen vorgehen – aber solche Fälle sind leider schwer nachzuweisen.

Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, zufolge gibt es nur wenige Ausnahmen:

„Das sind Diskriminierungstatbestände, manchmal kann die Kündigung auch treuwidrig sein“,

Hierzu zählen zum Beispiel Fälle, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kündigung direkt bei Kenntnisnahme von einem Arbeitsunfall des Arbeitnehmers überreiche.

Merke: Eine Kündigung ist in der Regel nicht allein deshalb unwirksam, nur weil sie während der Krankheitsphase ausgesprochen wurde – das ist ein Irrglaube. Doch wird eine Kündigung allein wegen einer Krankheit ausgesprochen, ist sie unter Umständen „treuwidrig“ und kann angefochten werden.

Das könnte dich auch interessieren: Gewusst? Verträge darf man auch per E-Mail kündigen!

Quellen: Aachener Nachrichten, Anwalt.de
Artikelbild: fizkes / Shutterstock.com


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Mehr von Mimikama