Gewusst? Verträge darf man auch per E-Mail kündigen!


Autor: Kathrin Helmreich
Datum: 16. Juli 2019

Vertrag per E-Mail kündigen - So geht's
Vertrag per E-Mail kündigen - So geht's

„Textform“ statt „Schriftform“: In vielen Fällen ist es nicht mehr nötig, für eine Kündigung einen Brief zu verschicken. Dabei solltet ihr auf ein paar Dinge achten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verträge müssen nicht per Brief gekündigt werden, aber es ist sicherer.
  • Verlasst euch nicht auf so genannte Kündigungsvormerkungen in Kundenbereichen von Internetseiten.
  • Sucht ihr nach Formulierungen für eine Kündigung, könnt ihr euch einen Mustertext der Verbraucherzentrale NRW runterladen.

Handyvertrag, Stromversorgung, Single-Börse, Streaming-Dienste – Anbieter konnten lange verlangen, dass ihr laufende Verträge in „Schriftform“, also nur per Brief mit Unterschrift, kündigt. Seit dem 1. Oktober 2016 ist das nicht mehr so, berichtet unser Kooperationspartner checked4you.

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass für eine Kündigung die „Textform“ reicht. Das bedeutet, ihr müsst zwar immer noch einen Text schreiben und könnt nicht einfach mal anrufen und sagen, dass ihr kündigen wollt. Aber diesen Text könnt ihr per E-Mail und theoretisch sogar per SMS oder Messenger-Nachricht an den Anbieter schicken. Und der darf nicht mehr drauf bestehen, dass ihr ihm einen unterschriebenen Brief schickt, damit eure Kündigung wirksam wird.

Doch Achtung: Das gilt nur für Verträge, die seit dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden.

Ausnahmen gibt es bei Verträgen, die notariell beurkundet sind (z.B. Grundstückskauf, Ehevertrag), Mietverträgen und Arbeitsverträgen: Kündigungen dafür brauchen auch weiterhin eure eigenhändige Unterschrift. Und es gibt ein paar Knackpunkte bei der schnellen Kündigung anderer Verträge:

  • Das Unternehmen muss euch eindeutig identifizieren können, also sollte eure Nachricht eure Adresse und entsprechende Kunden-/Vertragsnummern enthalten. Schreibt von einer E-Mail-Adresse oder Handynummer, die die Firma kennt.
  • Bedenkt aber, dass Fremde möglicherweise eure Nachrichten abfangen und somit eure persönlichen Daten lesen können, falls die Mitteilungen nicht verschlüsselt werden. Man kann sie dann mit einer Postkarte vergleichen: Wer sie in die Hände bekommt, kann den Inhalt problemlos lesen. Außerdem räumen sich viele E-Mail-Anbieter wie etwa Google (GMail) in den Datenschutzerklärungen das Recht ein, den Inhalt von Nachrichten zu analysieren.
  • Wenn es angeboten wird, könnt ihr der Firma auch über einen Login-Bereich oder ein Kundencenter auf der Firmen-Website schreiben. Achtung: Viele Unternehmen bieten dort „Kündigungsvormerkungen“ an. Das sind aber keine Kündigungen und sie helfen euch überhaupt nicht dabei, aus eurem Vertrag raus zu kommen!

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  • Gibt es Streit darüber, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde, müsst ihr beweisen, dass das Unternehmen eure Kündigung bekommen hat. Bei Briefen geht das mit dem Rückschein eines Einschreibens, was relativ teuer ist. Für E-Mails könnt ihr Empfangs- und Lesebestätigungen anfordern. Allerdings könnt ihr euch nicht drauf verlassen, dass der Mail-Empfänger sie euch schickt und außerdem ist unklar, ob eine solche Bestätigung vor Gericht hilft. Auf jeden Fall solltet ihr die Nachricht in eurem Postausgang speichern und das Unternehmen um eine Kündigungsbestätigung bitten, z.B. mit dieser Formulierung: „Bitte bestätigen Sie mir binnen 14 Tagen den Erhalt der Kündigung sowie den Kündigungstermin.“
  • Wollt ihr bei der Formulierung absolut auf Nummer sicher gehen, könnt ihr etwa zum Kündigen eines Mobilfunkvertrags einen Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW verwenden. Den Text könnt ihr ja auch ins E-Mail-Programm kopieren und dort bearbeiten ;-).
Artikelbild: Shutterstock / Von Rawpixel.com
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