Nach Freispruch: Mann verklagt Brandenburg

Autor: Kathrin Helmreich


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Potsdam: Todesfall wird neu aufgerollt – Mann wird nach 535 Tagen Haft wieder entlassen

Wie die ‘Märkische Allgemeine’ berichtet, wurde Veysel Kurt nach 535 Tagen Haft wieder entlassen, nachdem er wegen Totschlag an seiner Geliebten zu neun Jahren Haft verurteilt gewesen war.

Am 06. März 2009 trifft Kurt seine Geliebte Marlis K. in seiner Wohnung und schlafen miteinander. “Doch plötzlich sackt die Frau zusammen und Blut läuft aus ihrer Vagina”, schildert Kurt später vor Gericht. Er beteuert einen Unfall.

Doch Kurts Handlungen kurz darauf werfen Fragen auf. Nachdem er die Leiche der Frau in seinem Auto abgelegt hatte, stellte er den Wagen auf einem Parkplatz bei Finsterwalde ab. Kurz darauf wird er entdeckt.

Die Staatsanwaltschaft Cottbus veranlasste eben dieses Verhalten zu einer Anklage.

Kurt erklärt, er habe sich geschämt und Angst um seine berufliche Existenz gehabt. Laut Staatsanwaltschaft war jedoch die gekränkte Ehre eines Moslems ein ausreichendes Tatmotiv, nachdem Marlis K. ihn beim Sex als Waschlappen bezeichnet haben soll.

Daraufhin soll er die Frau mit einem Metallrohr penetriert und danach erstickt haben.

2010 hebt der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig das Cottbuser Urteil von 9 Jahren Haft auf:

“Die Beweiswürdigung des Landgerichts beruhe auf einer nicht ausreichenden Tatsachengrundlage, sondern vielmehr weitestgehend auf Vermutung”

Das Cottbuser Landesgericht muss den Fall neu aufrollen und erhält ein Gegengutachten des renommierten Münsteraner Rechtsmediziners Bernd Brinkmann, der zu dem Schluss gelangte, dass Marlis K. an einer Luftembolie starb.

Einem äußerst seltenen Fall, der dadurch ausgelöst wurde, dass beim Geschlechtsverkehr Luftbläschen durch eine Verletzung in der Scheide in die Blutbahn gelangt war und im Herzen landeten.

Freispruch für Veysel Kurt

Im Frühjahr 2013 verlässt Kurt den Gerichtssaal als freier Mann – aus Mangel an Beweisen.

Das Gericht kann nicht abschließend erklären, was am 06. März 2009 wirklich geschah.

Veysel Kurt lebt inzwischen wieder in der Türkei und erhält für seine Zeit in Haft eine Entschädigung von knapp 25 400 Euro.

Doch Veysels bürgerliche Existenz ist zerstört, so klagt er auf zusätzliche 25 000 Euro Schadensersatz, da er die Potsdamer Rechtsmedizin dafür verantwortlich macht, dass er verhaftet und verurteilt wurde.

Sie habe die Leiche nicht ausreichend untersucht.


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