Hormonhaltige Humanarzneimittel können Nebenwirkungen bei Katzen und Hunden verursachen

Hormonhaltige Humanarzneimittel können bei Katzen und Hunden gefährliche Nebenwirkungen hervorrufen. Mimikama klärt über Risiken und Symptome auf

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„Katzen sind dabei besonders gefährdet. Wenn sie sich nach engem Körperkontakt putzen, können die Tiere die Wirkstoffe auch oral aufnehmen.“

Dr. Ann Neubert, Tierärztin beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Sie reagieren besonders empfindlich auf Östrogene, die insbesondere Leberschäden verursachen. Langanhaltende Östrogenexposition in geringer Dosis kann wiederum zu Gewichtsverlust, verschlechtertem Allgemeinbefinden und Infektanfälligkeit führen.

Diese bisher weniger bekannten Symptome sind eher unspezifisch und die Ursache ist darum besonders schwer zu diagnostizieren. Falls Halterinnen und Halter von Tieren Symptome bei ihren Haustieren feststellen, mit denen sie engen Körperkontakt hatten, sollte eine Tierarztpraxis aufgesucht werden. 

„Hier sollte der Tierärztin oder dem Tierarzt unbedingt mitgeteilt werden, dass hormonhaltige Arzneimittel auf der Haut von Kontaktpersonen angewendet wurden.“

Dr. Ann Neubert

Besonders starke Nebenwirkungen bei Hunden

Besser bekannt sind typische Symptome einer Östrogenwirkung bei Hunden. Bei diesen treten zum Beispiel symmetrische Haarlosigkeit und Zitzenschwellungen auf, Hündinnen können anhaltende Läufigkeit, Wiedereinsetzen der Läufigkeit trotz Kastration oder Gebärmuttervereiterungen zeigen. Bei Rüden kann es zu einem verkleinerten Penis, sexueller Attraktivität für andere Rüden und Verhaltensänderungen kommen.

Nebenwirkungen vermeiden

Um das Auftreten von Nebenwirkungen von vornherein zu vermeiden, appelliert die Tierärztin außerdem an die Tierhalter:

„Erlauben Sie ihren Haustieren nicht, in Kontakt mit behandelten Hautbereichen zu kommen oder diese gar abzulecken.“

Dr. Ann Neubert

Besteht der Verdacht auf einen möglichen Zusammenhang zwischen den Krankheitssymptomen des Tieres und der Anwendung eines hormonhaltigen Arzneimittels beim Menschen, sollte dies an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemeldet werden.

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Quelle: BVL


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