Wieder lockt ein angeblicher Profilviewer – und wieder ist das ganze Ding eine riesengroße Lüge.
Außer einem Haufen Werbung und einem verräterischen Eintrag im eigenen Profil bekommt man nichts zu sehen. Für all diejenigen, die sich den Spaß nicht entgehen lassen wollen, jedoch kein Interesse haben, selbst den Mumpitz auszuführen, sind wir den unsäglichen Weg gegangen.
Hier steht:
[NEU MÄRZ 2015] Sieh dir an, wer dein Facebook-Profil betrachtet.
Mit den neuesten Änderungen bei Facebook seit dem1. März 2015 ist es nun möglich, eine Liste an Profilbesuchern zu sehen!
PW.SHARELIKE.PW
Klickt ein Nutzer auf den Statusbeitrag, dann öffnet sich diese Webseite:

Der User muss nun hier zuerst einmal die Seite TEILEN und wird danach auf diese Seite umgeleitet!

Hier muss der User erneut auf “Weiter” klicken. Es erscheint diese Seite.
Abermals soll man mit “weiter” bestätigen.

Danach öffnet sich diese Übersichtsseite!

Hier sieht man in verpixelter Form etliche Facebook-Profile. Alle sind “versteckt” und wenn man klickt, dann bekommt man folgenden Hinweis

OK! Wieder mal ein GEWINNSPIEL wo User mitmachen müssen, damit sie etwas zu sehen bekommen. Diese Masche kennen wir schon von anderen Statusbeiträge wie z.B. von (SCHOCK)-Videos! Wer hier wieder einmal dahinter steckt, kann man nur erahnen! Die Herrschaften von Proleagion sind uns keine Unbekannten, werben sie doch regelmäßig mit dem Gewinn von Gutscheinen. Auch hier bleiben sie nun ihrer stetigen Linie treu: man wird gebeten, Unmengen an persönlichen Daten preiszugeben!
Kein Profilviewer!
Es ist und bleibt auch so: man wird auf Facebook nicht sehen können, wer das eigene Profil betrachtet. Jeder, der das Gegenteil behauptet, führt nichts gutes im Schilde.
So auch hier: wer sich hier durchgeklickt hat, sollte zumindest im Aktivitätenprotoll aufräumen und den Eintrag, den man selbst hinterlassen musste, entfernen.
// <![CDATA[
ti = new Date(); var tid = ti.getTime(); var targetq = ''; targetq = escape(targetq); var triadinte2=0;
document.write('‘);
// ]]>
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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