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Seit dem 20.4.2018 sind die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook da.

Unser Kooperationspartner von Saferinternet.at hat sich diese Schritt für Schritt angesehen und darauf geachtet, um was es dabei genau geht und worauf man vor einer Zustimmung achten sollte.

Hintergrund für die neuen Nutzungsbedingungen ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche mit dem 25. Mai in Europa in Kraft tritt. Jeder, der personenbezogene Daten verarbeitet, muss sich in Zukunft an strengere Regeln halten und offenlegen, welche Daten wie verarbeitet werden.

Schritt für Schritt

Wer weiterhin Facebook und Instagram nutzen möchte, muss den Nutzungsbedingungen zustimmen. Doch um was geht es genau? Mit dem Klick auf den Link (facebook.com/gdpr/consent) startet man eine Schritt-für-Schritt Anleitung. Hier wird erklärt, wie in Zukunft mit den Daten des Accounts umgegangen wird und es können einzelne Privatsphäre-Einstellungen von den Nutzer/innen gewählt werden.

Schritt 1: Werbung

Die Haupteinnahmequelle von Facebook ist der Verkauf von Werbeanzeigen. Je mehr Informationen von einem User auf Facebook gestellt werden, desto individueller können Unternehmen Werbung anzeigen. Zusätzlich verwendet Facebook Daten von Partnern, die eine Verbindung mit Facebook haben und zusätzliche Informationen über Nutzer/innen sammeln. Die automatische Weitergabe von Daten zu Werbezwecken kann mit einem Klick auf “Dateneinstellungen verwalten” deaktiviert werden.

Tipp: Aktualisieren Sie die Einstellungen zu Ihren Werbepräferenzen und legen Sie fest, welche Daten von Werbetreibenden verwendet werden dürfen.

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Schritt 2: Gesichtserkennung

Diese Funktion dient dazu, dass das eigene Gesicht in Fotos und Videos auf der Plattform automatisch erkannt wird. Somit können Personen leichter auf Bildern identifiziert und markiert werden.

Die Aktivierung der Gesichtserkennung bedingt automatisch die Weitergabe von biometrischen Daten. Bei Gesicht oder auch Fingerabdruck handelt es sich um Informationen, welche für jeden Menschen einzigartig sind und nicht verändert werden können. Daher raten wir davon ab, diese Funktion zu aktivieren. Denn wenn einmal die Daten in die falschen Hände geraten sind, kann das nicht rückgängig gemacht werden.

Tipp: Um diese Funktion weiterhin deaktiviert zu lassen, muss man auf “Dateneinstellung verwalten” klicken.

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Aktualisierte Nutzungsbedingungen: Take it or leave it?

Die Nutzungsbedingungen sind vor allem eines: übersichtlicher gestaltet und sprachlich vereinfacht. Wer Facebook weiterhin nutzen möchte, sollte sich diese auf jeden Fall genauer ansehen. Eine Nutzung ohne Zustimmung ist nicht möglich.

  • Nutzungsalter: Facebook darf weiterhin erst ab 13 Jahren genutzt werden. In Zukunft sollen Eltern von Kindern unter 16 Jahren zustimmen müssen, wenn sensible Daten (Religionszugehörigkeit, politische Ansichten etc.) geteilt werden bzw. ob diese personalisierte Werbung bekommen dürfen.
  • Verwendung von Fotos & Videos: Auch zukünftig behält sich Facebook das Recht vor, Inhalte wie Text, Fotos und Videos für ihre Zwecke zu nutzen. Diese Lizenz kann beendet werden, indem die eigenen Inhalte aus dem Konto gelöscht werden.
  • Verwendung von Name, Profilfoto und Handlungen: Facebook räumt sich weiterhin das Recht ein, diese Informationen zum Beispiel für Werbeanzeigen zu nutzen. Das eigene “Gefällt mir” kann von Werbetreibenden verwendet werden, um andere Nutzer/innen zu motivieren, auch ein “Gefällt mir” zu geben.
  • Datenrichtlinie: In den neu aufbereiteten Datenrichtlinien wird verdeutlicht, welche Daten zu welchem Zweck von Facebook verarbeitet werden. Zum Beispiel: Neben allen Inhalten, die direkt über Facebook oder Instagram geteilt werden, werden auch Geräteinformationen (z. B.: Hardware, Signale wie Bluetooth oder WLAN, gespeicherte Cookies etc.) verarbeitet. Neu ist der Hinweis darauf, dass der Datenzugriff von anderen mit Facebook verbundenen Apps in Zukunft noch weiter eingeschränkt werden soll. Zum Beispiel: Wird eine App drei Monate nicht genutzt, so können ihre Entwickler/innen nicht mehr auf die Facebook-Daten der Nutzer/innen zugreifen.
    Tipp: Überprüfen Sie, welche Apps Zugriff auf ihre Daten haben und aktualisieren Sie Ihre Einstellungen. Nutzen Sie ohnedies keine Apps oder haben sich nirgends mit dem sogenannten “Social Login” von Facebook angemeldet, deaktivieren Sie diese Funktion.
  • Einspruch zur Datenverarbeitung: Neu ist, dass es nun ein Formular gibt, mit dem jede/r Nutzer/in zusätzliche Einwände gegen die Datenverarbeitung einreichen kann, welche nicht durch die bereitgestellten Tools eingeschränkt werden können.
  • Kontakt zum Datenschutzbeauftragten: Es gibt nun auch ein Kontaktformular, mit dem der Datenschutzbeauftragte von Facebook direkt angeschrieben werden kann.

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Quelle: Saferinternet.at


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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)