Faktencheck: Obdachlose müssen Notunterkunft bezahlen
Autor: Kathrin Helmreich
Wenn Obdachlose Geld beziehen, müssen sie Gebühren für eine Notschlafstelle entrichten. Wie viel das ist, unterscheidet sich von Stadt zu Stadt.
Laut einem Sharepic müssen Odachlose für eine Notunterkunft 7€ bezahlen und dürfen auch ihr Tier nicht mit rein nehmen:
Hallo, müssen Obdachlose wirklich 7 Euro bezahlen?
Obdachlose müssen für eine Nacht in einer Notunterkunft 7€ bezahlen …
Hunde dürfen nicht mit rein
Deutschland schäm Dich von den Armen zu nehmen es ist so viel Geld für andere da !!!!
Der Faktenchek
Laut der Stadt Köln fallen grundsätzlich keine Gebühren an. Verfügen Obdachlose jedoch über ein ausreichendes Einkommen – wie zum Beispiel eine Rente oder sind beruflich tätig – müssen sie Gebühren für Notschlafstellen entrichten.
Grundsätzlich haben wohnungslose Menschen die gleichen Leistungsansprüche wie jeder andere Bürger auch. Bei Arbeitslosigkeit können sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III bzw. II – Arbeitslosengeld bzw. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) – beziehen. Nicht erwerbsfähige Menschen haben einen Leistungsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe).
Quelle: Diakonie Deutschland
Tiere dürfen in die meisten Notschlafstellen nicht mit hinein. Die Kölner Notschlafstelle „Comeback“ für Frauen, die obdachlos sind, schreibt:
Das „Comeback“ ist die einzige Notschlafstelle in Köln in die Frauen ihre Tiere mitbringen dürfen.
Und über welche Beträge reden wir hier? Laut NRZ lagen die monatlichen Gebühren für die damals neue Unterkunft an der Hervorster Straße bei fünf Euro pro angefangenen Tag bzw. 150 Euro im Monat. Im Jahr 2018 berichtete Tag24 über die steigenden Gebühren in Notunterkünften:
Beispiel: In Köln- Weidenpesch kostet die Nacht in der Unterkunft „Auf dem Ginsterberg 2“ aktuell 6,34 Euro pro Quadratmeter. Künftig müssen Obdachlose mit Einkommen 7,11 Euro zahlen.
Köln ist aber nur ein Beispiel. Andernorts geht es auch wesentlich teurer:
2018 schreibt echo24, dass die Unterkunft im Obdachlosenheim der Stadt Heilbronn 11,50 pro Tag und pro Person kostet. Ebenfalls 2018 soll laut HAZ für ein Zimmer in der Obdachlosenunterkunft Rethen monatlich 577,50 Euro kosten – diese Kosten würden aber meistens vom Sozialamt oder dem Job-Center beglichen.
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Und auch in der Gemeinde Westerkappeln wird für die Inanspruchnahme einer Obdachlosenunterkunft mittels eines Gebührenbescheids monatliche Benutzungsgebühren erhoben.
Fazit:
Ja, es stimmt. Beziehen Obdachlose in irgendeiner Form Geld, müssen sie bei der Nutzung von Notschlafstellen bzw. Obdachlosenunterkünften einen Beitrag leisten.
Tiere sind in den meisten Fällen verboten – es gibt jedoch vereinzelt Ausnahmen.
Weitere Quellen: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), Sozialgesetzbuch
Artikelbild: Shutterstock / Von JBKC
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