Offenes Tragen von Anscheinswaffe führt zu Polizeieinsatz

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Dresden – Am Samstagabend, den 05.08.2017 gegen 20:40 Uhr wurde die Bundespolizei durch einen Reisenden informiert, dass sich in der S-Bahn von Schöna in Richtung Dresden eine bewaffnete männliche Person befindet.

Am Haltepunkt Dresden-Strehlen stiegen Beamte der Bundespolizei in den Zug und stellten die betreffende Person fest. Der 26-Jährige trug für jedermann sichtbar eine Pistole und ein Messer an seinem Gürtel.
Der slowakische Staatsangehörige wurde durch die Einsatzkräfte entwaffnet und gefesselt. Bei der anschließenden Überprüfung der Gegenstände stellten die Beamten fest, dass es sich um eine täuschend echt aussehende Softair-Pistole, eine sogenannte Anscheinswaffe und ein Jagd- und Kampfmesser mit einer Klingenlänge von 21 cm handelte.
Das Führen dieser Gegenstände in der Öffentlichkeit ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Pistole und das Messer wurden durch die Bundespolizei eingezogen.


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