Wie unser Kooperationspartner checked4you erklärt, worauf es ankommt, wenn man online bestellte Warte wieder zurück schicken möchte.
Grundsätzlich hat man bei Online-Bestellungen (und auch beim Katalog-Versandhandel oder ähnlichem, aber nicht beim Einkauf im Laden!) ein zweiwöchiges Widerrufsrecht: So lange hat man Zeit, den Kauf ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen. Es reicht aber nicht aus, die Ware einfach zurückzuschicken.
Das Gesetz verlangt nämlich, dass man dem Händler mitteilen muss, dass man die Ware nicht behalten möchte. Diese Mitteilung kann man am Telefon,per E-Mail, Post oder Fax erledigen. Sie muss innerhalb der zwei Wochen an den Händler abgesendet werden. Es reicht auch aus, wenn ihr einen Zettel mit der Mitteilung in das Paket mit der Ware legt.
Dabei gibt es allerdings auch Ausnahmen bei Dingen, die man nicht oder nicht gut zurück geben kann wie z.B. Lebensmittel, Flugreservierungen oder einen Paddelkursus mit festem Termin. Oder auch Konzertkarten… aber wir bleiben jetzt mal bei solchen Waren, die nicht verfallen und die man auch wieder verschicken kann.
Und was ist mit dem Porto?
Ja, jetzt kommt das große „aber“: Das Porto.
Die Frage ist ja, wer das bezahlt, wenn man die Ware zurück schickt. Nach dem Gesetz kann der Händler verlangen, dass der Kunde das macht – egal wie hoch der Wert der bestellten Ware ist. Voraussetzung ist dabei, dass diese Bedingungen auch so in den AGB stehen und auch genau die Ware geliefert wurde, die man bestellt hat.
Hat der Händler sich aber bereit erklärt, die Rücksendekosten zu übernehmen, müsste ihr das Rücksendeporto natürlich nicht zahlen.
Was ist aber mit dem Porto, dass euch der Händler beim Versand der Ware berechnet hat? Wenn ihr damals den Standardversand gewählt habt, muss euch der Händler die Portokosten für die Lieferung zurückzahlen.
Etwaige Zuschläge für Expresslieferungen oder ähnliches muss der Händler nicht zurückzahlen.
Ein Beispiel gefällig?
Wer denkt, er könne mal eben zehn CDs bestellen und dann jede einzeln zurückschicken, wenn sie ihm nicht mehr gefällt, hat gleich mehrere Probleme: Erstens das Porto für jede CD, zweitens hat man dafür nur zwei Wochen Zeit – und drittens muss man ja ohnehin noch darauf achten, dass man auch sein Geld für die CDs wiederbekommt, weil Zahlen auf Rechnung eher selten ist.
Vor allem aber gäbe es noch ein ganz anderes Hindernis: Mit Klebestreifen oder ähnlich versiegelte CDs können nur mit intakter Versiegelung zurück gegeben werden! Reinhören und dann zurück geben läuft also sowieso schon mal nicht.
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