Organspende: das neue Transplantationsregister

Autor: Kathrin Helmreich

Die Bundesregierung stellt das neue Gesetz zum Transplantationsregister vor, welches diesen Monat in Kraft tritt, wie es funktioniert und dabei helfen soll, die Organspende transparenter zu machen und informiert allgemein über die lebensrettende Maßnahme der Organspende

Auf der Facebook-Seite der Bundesregierung Deutschland wird auf das neue Transplantationsregister aufmerksam gemacht, welches ab November 2016 in Kraft treten soll.

Es soll die Organspende insofern verbessern, als dass es Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachsorge bündelt und so für mehr Transparenz und Vertrauen sorgt.

Laut Bundesregierung warten mehr als 10.000 schwer kranke Menschen auf ein lebensrettendes Organ, doch es gibt nur 900 Spender jährlich.

Informiert Leben retten

Private, sowie gesetzliche Krankenkassen sollten alle zwei Jahre über Organspende und dem dazugehörigen Organspendeausweis informieren. Darunter fallen alle Versicherten ab 16 Jahre. Die persönliche Entscheidung wird dabei in einem Ausweis vermerkt und sollte möglichst mit den Personalpapieren bei sich getragen werden. Durch diesen Organspendeausweis sind Mediziner in der Lage, klar zu erkennen, ob die Person bereit ist, ihre Organe zu spenden.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu:

“Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, mehr Menschen dazu zu bewegen, sich mit dem wichtigen Thema Organspende zu beschäftigen und ihre persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis festzuhalten. Das Transplantationsregister ist ein weiterer Schritt, das Vertrauen in die Organspende zu stärken.“

Mit dem Aufbau eines Transplantationsregisters wird dabei eine rechtliche Voraussetzung geschaffen.

Datenschutz steht dabei ganz oben, so dürfen zum Beispiel Daten von lebenden Organspendern, sowie Organempfängern nur mit ausdrücklicher Einwilligung übermittelt werden. Auch die Forschung könnte hierbei von den Daten profitieren.

Verlässliche Datengrundlage

Hermann Gröhe:

„Es bündelt alle bundesweit erhobenen Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung nach einer Transplantation und schafft damit eine gesicherte Datengrundlage, auf der die Transplantationsmedizin weiterentwickelt werden kann. So können Patientinnen und Patienten in Zukunft noch gezielter und sicherer behandelt werden.“

Das Gesetz soll am 1. November 2016 in Kraft treten.

Die Bundeszentrale bietet weitere Informationen über Organspende an. Auch bei der Aktion “Organpaten” können sich Bürger und Bürgerinnen bei der Aufklärung über Organspende und dem Spenderausweis beteiligen.

Quellen: Bundesregierung Deutschland, Organpaten

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