Stimmen diese 6 Behauptungen über das PAG?

Autor: Andre Wolf

Stimmen diese 6 Behauptungen über das PAG?
Stimmen diese 6 Behauptungen über das PAG?

Eine Grafik mit dem Titel „Reisewarnung für den Freistaat Bayern“ zählt 6 Behauptungen über das Polizeiaufgabengesetz (PAG) auf, stimmen diese?

Stimmen diese Behauptungen der Seite „420 Germany“? Größtenteils ja!

MIMIKAMA

Den Gesetzentwurf gibt es: Der „Gesetzentwurf der Staatsregierung zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“, den der bayerische Innenminister Joachim Herrmann am Mittwoch, dem 14.2.2018 dem Landtag vorgestellt hatte, sieht umfassende neue Befugnisse für die bayerische Polizei vor. Das Gesetz wurde am 15.05.2018 mit einer Stimmenmehrheit von 90:68 und zwei Enthaltungen beschlossen, da die CSU in allen zuständigen Ausschüssen und im Landtag die absolute Mehrheit besitzt. Die bayerische Polizei wird sodann mit geheimdienstlichen Befugnissen ausgestattet. Doch stimmen die Behauptungen der Grafik?

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1. „Die Polizei in Bayern darf ohne konkreten Verdacht Post beschlagnahmen, private Kommunikation überwachen und Hardware durchsuchen.“

[vc_message message_box_color=“green“ icon_fontawesome=“fa fa-check“]Stimmt größtenteils[/mk_info]

Die bayerische Polizei darf wirklich Post beschlagnahmen, Telefone abhören und in Informationssysteme eindringen. Sie darf Google, Apple und Co. dazu verpflichten, ihre Daten zum Zweck der Rasterfahndung zur Verfügung zu stellen. „Ohne konkreten Verdacht“ – Über diese Formulierung kann man streiten, möglich werden diese Maßnahmen nämlich über den Begriff der „drohenden Gefahr“. Wenn damit gemeint ist, dass kein konkreter Tatverdacht herrscht, ist es richtig.

Heribert Prantl fasst es in der Süddeutschen Zeitung so zusammen: Das Gesetz „macht aus einer guten Prävention eine schlechte, gefährliche, bürgergefährdende – eine repressive − Prä-Prävention.“ Es wird nicht mehr zwischen Verdächtigen und Unverdächtigen unterschieden, es gibt dann „nur noch Gefahrpersonen, die zur Sicherheit überwacht werden“ müssen. Ob man das als „ohne konkreten Verdacht“ bezeichnen darf, darüber kann man sich streiten.

2. „Die Polizei in Bayern darf ohne konkreten Verdacht auf Straftaten gegen Bürger und Bürgerinnen ermitteln“

[vc_message message_box_color=“green“ icon_fontawesome=“fa fa-check“]Stimmt[/mk_info]

Das PAG erlaubt der Polizei, gegen Menschen zu ermitteln, die als „drohende Gefahr“ eingestuft werden – ein konkreter Verdacht auf das Begehen einer Straftat muss nicht zwingend gegeben sein. Verdeckte Ermittler können unter falschem Namen und mit einer Legende auch in Wohnungen eingesetzt werden, ebenso im Internet, ob als Partner bei Whatsapp oder einem anderen sozialen Medium. Ein Richterbeschluß wird nur notwendig, wenn sich um die Überwachung einer bestimmten Person handelt.

3. „Die Polizei darf private Daten durchsuchen, speichern, löschen und verändern.“

[vc_message message_box_color=“green“ icon_fontawesome=“fa fa-check“]Stimmt[/mk_info]

Die Polizei darf Telefone abhören und in Informationssysteme eindringen. Sie darf auch auf Speichermedien zugreifen und dazu in Wohnungen einbrechen, auch Daten löschen oder verändern.

4. „Die Polizei darf Handgranaten tragen“

Stimmt nur bedingt

Die Polizei darf technisch gesehen schon seit langem Handgranaten benutzen. Was neu hinzu kommt, ist, dass Sprenggeschosse verwendet werden dürfen. Diese dürfen auch gegen Personen eingesetzt werden, „wenn diese selbst erkennbar den unmittelbaren Gebrauch von Schusswaffen, Sprengmitteln oder anderen, im Einzelfall vergleichbar gefährlichen Mittel beabsichtigen und der vorherige Gebrauch anderer Waffen durch die Polizei ersichtlich aussichtslos oder unzureichend ist.“ (PAG-Entwurf Art. 86 Abs. 2)

Das heißt aber nicht, dass jeder Streifenpolizist Handgranaten dabei haben wird. Praktisch werden diese nur die Spezialeinsatzkommandos in München und Nürnberg benutzen können – mit Zustimmung des Landespolizeipräsidenten.

5. „Die Polizei darf ohne Anklage Personen bis zu drei Monate in „Vorbeugehaft“ nehmen“

[vc_message message_box_color=“green“ icon_fontawesome=“fa fa-check“]Stimmt, ist aber schon länger so! [/mk_info]

So genannte „Gefährder“ können im Verdachtsfall ohne Richterbeschluss zunächst auf drei Monate in Vorbeugegewahrsam genommen werden und danach mit richterlicher Genehmigung theoretisch unbegrenzt. Der Betroffene wird zwar vom Richter angehört, bekommt aber keinen Pflichtverteidiger. Diese Änderung gilt allerdings schon seit Sommer 2017 und ist nicht extra im neuen PAG-Entwurf enthalten.

6. „Die Polizei darf Personen einen Aufenthaltsort vorschreiben und sie zwingen, sich polizeilich zu melden.“

[vc_message message_box_color=“green“ icon_fontawesome=“fa fa-check“]Stimmt![/mk_info]

Die Polizei darf Aufenthaltsgebote und Aufenthaltsverbote auszusprechen. Das heißt, sie könnte die Bürger zwingen, ihren Wohnort nicht zu verlassen oder ihren Wohnort zu wechseln. Dazu braucht es keinen Richterbeschluß.

Scharfe Kritik an dem Gesetz

Strafrechtler kritisieren den Gesetzesentwurf als verfassungswidrig, da er wichtige Grundrechte, die durch die Verfassung geschützt sind, aushöhle. Die Polizei werde mit viel zu großen Befugnissen ausgestattet, die die Gewaltenteilung gefährde, kritisiert die Landtagsabgeordnete des bayerischen Landtags, Claudia Stamm. Bayerns Innenminister Herrmann verteidigt das Gesetz: „Die effizienteste Abwehr von Gefahren ist doch, diese gar nicht entstehen zu lassen“, wird er von der SZ zitiert.

Hinweis: Hier kann man in den Gesetzentwurf Einsicht nehmen

CSU wirft Kritikern Desinformation vor

In einem Dringlichkeitsantrag vom 25.04.2018 werfen Abgeordnete des Landtags den Gegnern vor (u.a. auch der SPD, der FDP und den GRÜNEN),  „gemeinsame Sache mit Linksextremisten und anderen verfassungsfeindlichen Organisationen machen“. Man spricht in diesem Antrag von einer beispiellosen Desinformationskampagne in den Sozialen Medien.

[vc_message message_box_color=“grey“ icon_fontawesome=“fa fa-info“] Dieser Antrag ist öffentlich einsehbar auf www.bayern.landtag.de.  [/mk_info]

Über die Inhalte des PAG haben wir im Februar bereits geschrieben (hier).

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