Die Polizei appelliert-Finger weg von täuschend echt aussehenden Waffen-vor allem in der Öffentlichkeit-vor allem dieser Tage
Die Polizei appelliert-Finger weg von täuschend echt aussehenden Waffen-vor allem in der Öffentlichkeit-vor allem dieser Tage
Täuschend echt aussehende Waffen können Polizeibeamte schnell an Belastungsgrenzen und letztlich zu gefährlichen Situation führen-nicht nur für die Beamten selbst, sondern auch für das jeweilige Gegenüber.
Glücklicherweise ohne schlimme Folgen für beide Seiten verlief ein Polizeieinsatz am späten Donnerstagabend in Urbach. Dabei ist es nicht nur dem besonnenen Einschreiten der eingesetzten Beamtinnen und Beamten vor Ort zu verdanken, dass nichts schlimmeres passierte, sondern auch der Tatsache geschuldet, dass die beiden betroffenen Jugendlichen den Aufforderungen der Polizisten umgehend Folge leisteten.
Gegen 23.15 Uhr wurde eine Anwohnerin der Beckengasse auf die beiden 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen aufmerksam, die augenscheinlich Langwaffen mit sich führten und mit diesen wohl auch schossen. Sofort fuhren zwei Streifenbesatzungen des Schorndorfer Polizeireviers die Örtlichkeit an und konnten die Jugendlichen noch in der Beckengasse antreffen. Schon beim Heranfahren konnten sie erkennen, dass die beiden die Waffen in den Händen und den Lauf in Richtung Boden hielten. Mit der Hand an ihren Dienstpistolen stiegen die Beamten aus und forderten die Jugendlichen auf, ihre Waffen abzulegen und die Hände zu heben. Diesen Aufforderungen kamen die beiden auch sofort nach.
Bei der Inaugenscheinnahme der Waffen stellte sich heraus, dass es sich um täuschend echte Nachbildungen von Maschinenpistolen handelte-sogenannte Anscheinswaffen. Es handelte sich dabei um Softair-Waffen zum Verschießen kleiner Kügelchen. Diese waren mittlerweile ungeladen und wurden von den Beamten sichergestellt. Solche Waffen dürfen, obwohl sie echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sind, zwar ohne Altersbegrenzung gekauft aber nicht im öffentlichen Raum geführt werden. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Während Polizisten sich über die Gefahr solcher Situationen für alle Beteiligten bewusst sind und deshalb solche Einsatzlagen auch Bestandteil regelmäßiger Schießtrainings sind, realisierten die beiden Jugendlichen überhaupt nicht, dass durch eine möglich falsche Reaktion der beiden, es hätte in einer Katastrophe enden können-und zwar für alle Beteiligten. Trotz Belehrung seitens der Beamten, ob der potentiellen Gefährlichkeit solcher Situationen, grinsten diese lediglich und fanden es geradezu lustig. Die Eltern der Jugendlichen wurden schließlich verständigt und über den Vorfall informiert. Diese zeigten sich entsprechend bestürzt und einsichtig. Sie wussten jeweils nichts davon, dass ihre Sprösslinge auf Spaziergang waren.
Die Polizei appelliert an alle Eltern dringend, den Wünschen ihrer Kinder nach solchen „Spielzeugen“ zu widerstehen.
Zumindest sollten sie, vor allem auch in Anbetracht der jüngsten Vorkommnisse in Deutschland und Europa, dafür Sorge tragen, dass solche Waffen grundsätzlich nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Die Bevölkerung ist derzeit entsprechend sensibilisiert und das ist auch gut so. Der Anruf der Anwohnerin bei der Polizei war richtig, hatte dieser doch zumindest zwei Dinge zur Folge. Zum einen sind zumindest diese beiden Waffen erst einmal aus dem Verkehr gezogen, zum anderen bietet dieser Fall den Anlass, diese sicherlich für jeden Polizeibeamten schwierigen Situationen zum Thema zu machen.
Das beigefügte Foto verdeutlicht anschaulich, wie schwierig es ist, solche Waffen von echten zu unterscheiden. Das eine richtige Einordnung solcher Waffen im Einsatz und bei Dunkelheit für Einsatzkräfte nicht selten unmöglich wird, kann sicherlich von den meisten Menschen nachvollzogen werden.
Quelle: Polizei Aalen
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