„Lassen sie meinen Sohn los!” Polizei dementiert Willkür

Autor: Andre Wolf

Ein Video eines Polizeieinsatzes sorgt auf Facebook für Unruhe. Das Problem: Die Hintergründe werden schlichtweg verschwiegen!

Dadurch kommt es natürlich zu einer Fehlinterpretation des Einsatzes in Jabel. Nun hat die Polizei in einer Pressemitteilung nochmals deutlich beschrieben, was dort passiert ist. So schreibt die Polizeiinspektion Neubrandenburg:

Am Abend des 22.02.2018 wurde ein etwa 10-minütiges Video auf Facebook veröffentlicht, worauf zwei Polizeibeamte des Polizeihauptrevieres Waren bei der Festnahme von zwei Männern in der Müritzregion am 21.02.2018 zu erkennen sind. Dieses Video wurde mit einem Kommentar über Polizeigewalt und polizeiliche Willkür betitelt. Hintergründe zu dem polizeilichen Einsatz sind dort nicht vorhanden, weil das Video nicht von der Polizei veröffentlicht wurde. Eine private Person hat dieses Video ohne Zustimmung der Polizei veröffentlicht. Das Video hat sich sehr schnell verbreitet und bei einigen Bürgern offene Fragen aufgeworfen. Mit der folgenden Pressemitteilung wollen wir den Hintergrund des Einsatzes erläutern, da der Zusammenhang mit einer vorausgegangenen Pressemitteilung und dem polizeilichen Handeln auf dem Video für zahlreiche Bürger nicht zu erkennen ist:

Ende einer Verfolgungsfahrt!

Wie die Polizei bereits berichtete, ist es am späten Nachmittag des 21.02.2018 zu einem Polizeieinsatz in der Ortschaft Jabel gekommen, in dessen Ergebnis zwei männliche, als Reichsbürger bekannte Personen festgenommen wurden. Hintergrund des Einsatzes war eine geplante Verkehrskontrolle eines Fahrzeuges, welches den beiden Polizeibeamten des Polizeihauptreviers Waren an der Kreuzung Dietrich-Bonhoeffer-Straße/Springer Straße aufgefallen ist. Aus ihrer polizeilichen Tätigkeit waren den Beamten das Fahrzeug und auch das Vorliegen eines Haftbefehles gegen den als Reichsbürger bekannten Fahrzeughalter bekannt. Aus diesem Grund beabsichtigten sie, das Fahrzeug sowie den Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Sie wendeten den Funkstreifenwagen und nahmen die Verfolgung auf. In der Dietrich-Bonhoeffer-Straße wurde der Fahrzeugführer mittels Anhaltesignal am Funkstreifenwagen aufgefordert, anzuhalten. Der Fahrer entzog sich der Kontrolle und lieferte sich in Folge eine Verfolgungsfahrt durch Waren und über die L205 nach Jabel. Hierbei wurden durch den flüchtenden Fahrzeugführer zahlreiche Verkehrsverstöße, wie Missachtung von Vorfahrtsregeln, Missachtung des Rechtsfahrgebotes und zahlreiche erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, begangen. In mehreren Fällen mussten andere Fahrzeugführer im Gegenverkehr Gefahrenbremsungen einleiten oder auf die Bankette oder den Bürgersteig ausweichen, um Kollisionen mit dem flüchtenden Fahrzeug zu vermeiden. Die Verfolgungsfahrt endete erst an der Wohnanschrift des Flüchtigen in Jabel.

Reichsbürger

Bei der Verkehrskontrolle erkannten die Beamten, dass der 32-jährige Fahrzeugführer nicht der Fahrzeughalter, sondern dessen Bruder ist. Der 32-Jährige ist ebenfalls als Reichsbürger bekannt und nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Er wehrte sich aktiv gegen die Kontrollmaßnahmen, in dem er z.B. die Fahrertür wieder schließen wollte. Dabei wurde ein Beamter an der Hand leicht verletzt, als er das Schließen der Fahrzeugtür verhindern wollte. Da sich der 32-Jährige nicht ausweisen konnte, sollte er zur zweifelsfreien Klärung der Identität zum Polizeihauptrevier verbracht werden. Auch hierbei leistete er aktiven Widerstand gegen die Polizeivollzugsbeamten. Dieses bemerkten der 29-jährige Bruder (Fahrzeughalter des VW) und die Mutter des 32-Jährigen. Beide gehören ebenfalls der sogenannten Reichsbürger-Szene an. Dem 29-Jährigen wurde der offene Haftbefehl (Ersatzfreiheitsstrafe) erläutert. Gegen die Festnahme leistete der 29-Jährige ebenfalls aktiven Widerstand.

Nach Eintreffen der Verstärkung aus dem Polizeihauptrevier Waren wurden der 29-Jährige und der 32-Jährige zum Revier verbracht. Da beide keine Ausweispapiere bei sich trugen und auch keine Angaben zu ihren Personalien machten, wurden sie zur Feststellung der zweifelsfreien Identität in Gewahrsam genommen. Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung wurde der 32-Jährige aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Der 29-Jährige wurde nach der erkennungsdienstlichen Behandlung und nach der Zahlung der fälligen Geldstrafe entlassen, da so der Haftbefehl aufgehoben wurde. Die Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Fahren ohne Fahrerlaubnis wurden aufgenommen.

Auf Grund der Veröffentlichung des Videos prüft die Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg derzeit, ob strafrechtliche Verstöße vorliegen. Sollte dies der Fall sein, werden entsprechende Strafanzeigen aufgenommen und Ermittlungen eingeleitet.

via Pressemitteilung Polizei

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