Weil der Mann keinen Führerschein besessen hat und er sich weigerte, den Anweisungen der Polizei Siegburg Folge zu leisten, wurde ein 42-Jähriger Mann aus Köln nun vorläufig festgenommen.
PKW von unbelehrbarem Autofahrer sichergestellt
Bei einer Verkehrskontrolle auf der Siegburger Zeithstraße am Montagnachmittag (17.10.2016) zeigte sich ein 42-jähriger Autofahrer aus Köln derart uneinsichtig, dass sein Auto durch die Polizei sichergestellt wurde.
Der 42-Jährige war einer Polizeistreife aufgefallen, weil er mit hoher Geschwindigkeit unterwegs war. Auf einem Tankstellengelände an der Zeithstraße konnten die Beamten das Fahrzeug anhalten.
Der Lenker besitzt keinen Führerschein!
Am Steuer des Fords saß der Kölner, der nach Überprüfung nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Der Verkehrssünder ist Anhänger der sogenannten „Reichsbürgerbewegung„, welche die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und damit auch die Legitimität derer Amtsträger leugnen.
Die Beamten untersagten dem 42-Jährigen die Weiterfahrt mit dem Auto.
Der Angehaltene macht deutlich, dass er keiner Anweisung der Beamten Folge leisten und weiterhin mit dem Auto fahren werde. Daraufhin wurde er von den Polizisten aufgefordert, das Fahrzeug zu verlassen und die Fahrzeugschlüssel auszuhändigen.
Er weigerte sich weiterhin jeglichen polizeilichen Anweisungen zu folgen. Als er dann versuchte, den Ford zu starten, griffen die bisher deeskalierend agierenden Beamten ein und zogen den 42-Jährigen aus dem Auto.
Dabei leistete er Widerstand.
Die Polizeibeamten legten dem Mann Handschellen an, da er immer wieder versuchte in seinen Wagen zu steigen. Zudem gab er zu verstehen, dass die Wegnahme des Autoschlüssels ihn nicht an der Weiterfahrt mit dem Auto hindern werde.
Die Beamten stellten den Ford des Kölners zur Gefahrenabwehr sicher. Nachdem das Fahrzeug durch ein Abschleppunternehmen auf das Sicherstellungsgelände der Polizei verbracht worden war, ist der Kölner aus der Obhut der Polizei entlassen worden.
Gegen den 42-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Widerstands gegen Polizeibeamte eingeleitet. Auch die Fahrzeugeigentümerin muss sich strafrechtlich verantworten, da sie zugelassen hatte, dass ihr PKW von einer Person ohne Fahrerlaubnis geführt wurde.
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