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Auf Telegram, Facebook und CO riefen Corona-Gegner in Österreich dazu auf, “maskenfrei“ einkaufen zu gehen. Diese Aktion rief mittlerweile auch den Staatsschutz auf den Plan!

Covid-Leugner und Masken-Gegner haben auf Telegram, Facebook und CO einen Aufruf gestartet, dass man am Freitag, 5.3.2021 österreichweit in Supermarktfilialen „maskenfrei“ gemeinsam einkaufen zu gehen hat. Mittlerweile ist es inzwischen so, dass sogar das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ermittelt. Selbst ein Bezug zu extremistischen Gruppen werde dabei nicht ausgeschlossen.

Die Polizei kündigte dazu Kontrollen an  und die betroffenen Handelsketten, man findet diese auf dem Flugblatt vor, sind mit der Exekutive in Kontakt. Laut dem Flugblatt sollen um exakt 18 Uhr in den Obst- und Gemüseabteilungen zeitgleich die Masken fallen. Je mehr mitmachen, desto besser, ist auf dem Flugblatt  zu lesen!

Laut Flugblatt, das auf einer einschlägigen Internet-Plattform kursiert, sollen um exakt 18 Uhr in den Obst- und Gemüseabteilungen zeitgleich die Masken fallen. Je mehr mitmachen, desto besser, ist zu lesen
Laut dem Flugblatt sollen um exakt 18 Uhr in den Obst- und Gemüseabteilungen zeitgleich die Masken fallen. Je mehr mitmachen, desto besser, ist auf dem Flugblatt  zu lesen!

Die Polizei warnt jetzt erneut vor dem „maskenfreien Sturm“ und klärt auf, welche Corona-Regeln in Supermärkten gelten:

Momentan verbreitet sich in den sozialen Medien und speziell in Telegramgruppen ein Aufruf zum „gemeinsamen maskenfreien…

Gepostet von Polizei Wien am Mittwoch, 3. März 2021

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hat die Ermittlungen bereits aufgenommen, um die Hintermänner auszuforschen, die dieses Flugblatt und diese Aktion ins Leben gerufen haben. Es kann hier auch nicht ausgeschlossen werden, dass sich eine extremistische bzw. staatsfeindliche Gruppe hinter dem Aufruf steckt. Die Beamten sind angewiesen, bei Verstößen gegen die Covid-Verordnung „entsprechend“ einzuschreiten.

Wie die „Krone“ berichtet, sieht die Wirtschaftskammer hier einen „Aufruf zum Gesetzesbruch“

Artikelbild: Shutterstock / Symbolbild / Von PERO studio


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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)