Insbesondere junge Menschen, die durch Gewaltdelikte, Alkoholgenuss oder Drogenkonsum aufgefallen sind, zu einer dauerhaften Verhaltensänderung zu führen, ist Ziel des Präventionsprojektes „Gelbe Karte“. Dieses Projekt, an dem das Polizeipräsidium Trier und alle Kreis- und Stadtverwaltungen im Bereich des Präsidiums mitwirken, startete mit Beginn des Jahres 2017.
Was ist die „Gelbe Karte“?
Die „Gelbe Karte“ ist eine Warnung. Sie soll Fahrzeugführern oder denen, die es werden wollen deutlich machen, dass Polizei und Führerscheinstellen ihr Verhalten im Auge haben und sie mit Konsequenzen nach Gesetzesverstößen rechnen müssen.
Doch wie genau läuft das Projekt ab?
Die Polizei hat auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die Möglichkeit, die Führerscheinstellen über Fehlverhalten von Personen zu informieren. Bisher geschah dies insbesondere bei Straftaten im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes oder bei festgestellten Fahrten unter Alkoholeinfluss. Mit dem Projekt der „Gelben Karte“ möchten Polizei und Führerscheinstellen nun früher ansetzen, um Verhalten Einzelner, das das Sicherheitsgefühl der Öffentlichkeit erheblich beeinträchtigt, beeinflussen zu können.
Seit dem 1. Januar prüfen Polizeibeamtinnen und -beamte auf der Grundlage des §2(12) StVG, in welchen Fällen diese Mitteilung an die Führerscheinstellen auch bei sog. Rohheitsdelikten möglich ist. Unter anderem fallen hierunter Raubdelikte, gefährliche oder schwere Körperverletzung und Bedrohung. Die Beamten prüfen jeden Einzelfall.
Geben sie die Information an die Führerscheinstellen weiter, findet dort eine zweite Prüfung statt. Dabei geht es um die Frage, ob die betroffene Person durch ihr Verhalten auch die Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen verspielt hat. In diese Beurteilung fließen sowohl die Anzahl der Polizeimeldungen zu einer Person, als auch die Intensität z.B. bei Körperverletzungsdelikten mit ein.
Wichtig ist dies insbesondere für junge Menschen, die sich um eine Fahrerlaubnis bemühen oder erst kürzlich eine Fahrerlaubnis erhalten haben. Aber auch langjährige Führerscheininhaber müssen mit Konsequenzen nach o.g. Fällen rechnen.
Alle Stadt- und Kreisverwaltungen im Bereich des Polizeipräsidiums Trier (Stadtverwaltung Trier, Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Kreisverwaltung Vulkaneifel, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kreisverwaltung Cochem-Zell, Kreisverwaltung Trier-Saarburg und Kreisverwaltung Birkenfeld) haben einer Durchführung dieses Projektes zugestimmt.
Unter anderem in der Region Kaiserslautern wird das Präventionsprojekt der „Gelben Karte“ bereits erfolgreich durchgeführt.
Quelle: Polizeipräsidium Trier
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