„Polnischer Justin Bieber“ wurde wegen Betrugs festgenommen

Autor: Tom Wannenmacher


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Polnischer „Most Wanted“ durch Zielfahnder festgenommen

Am 24. Dezember 2016 gelang es den Spezialisten des Bundeskriminalamtes (BK) einen mit europäischem Haftbefehl gesuchten polnischen Staatsbürger in Wien ausfindig zu machen.

Der 24-jährige wurde festgenommen. Er steht unter Verdacht durch Onlinehandel mehrere Millionen Euro erschlichen zu haben.

Der Festgenommene ist in den polnischen Medien sehr präsent und wird auch als „polnischer Justin Bieber“ bezeichnet.

Ähnlichkeit zu dem Sänger Justin Bieber!

Dies ist einerseits auf seine optische Ähnlichkeit zu dem Sänger andererseits durch seine steile Karriere zu erklären.

Mit zwanzig Jahren hatte der junge Mann bereits seine ersten Millionen verdient und gilt als der jüngste Millionär Polens.

Sein Erfolg basiert auf einer florierenden Firma, die Schönheits- und Gewichtsverlustprodukte verkauft. Untersuchungen ergaben jedoch, dass die Präparate nicht den versprochenen Effekt erzielten.

Daher wurde von den polnischen Behörden Anklage wegen schweren Betruges erhoben.

Der Beschuldigte konnte sich unmittelbar vor der geplanten Festnahme in Polen ins Ausland absetzen. Die Zielperson selbst nutzte während seiner Flucht die sozialen Medien, griff die polnischen Behörden verbal an und erklärte wiederholt seine Unschuld.
Festnahme auf Weg zu Weihnachtsmarkt

Dank enger Kooperation der österreichischen und polnischen Zielfahnder ist es gelungen den vorübergehenden Aufenthaltsort des Gesuchten in Österreich ausfindig zu machen.

Ermittlungen im Umfeld des Tatverdächtigen ergaben, dass die Freundin des Verdächtigen plante diesen im Raum Wien zu treffen um gemeinsam einen Weihnachtsmarkt in der Innenstadt zu besuchen.

Bei dem Zusammentreffen wurde der Tatverdächtige von Kollegen der Landespolizeidirektion Wien ohne Zwischenfälle in einem von seiner Freundin gelenkten Fahrzeug festgenommen und anschließend in das Landesgericht Wien überstellt. Es wurde die Auslieferungshaft für Polen verhängt.

Quelle: Bundeskriminalamt


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