Private Vermisstenanzeigen im Internet: Bitte NICHT teilen!

Teilen Sie auf Facebook und CO auch Fahndungsaufrufe und Vermisstenanzeige einer Freundin / eines Freundes? Oder haben Sie selbst schon einmal vielleicht privat nach einem Menschen gesucht? Dann Achtung! Solche private Fahndungsaufrufe zu erstellen oder zu teilen, können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen.

Autor: Tom Wannenmacher

Seit Jahren berichten wir bereits über dieses Thema und nun hat die Polizei Berlin sich ebenfalls auf Facebook dazu geäußert! Es geht um das TEILEN von privaten Vermisstenanzeigen! Die Polizei schreibt:

Aus aktuellem Anlass möchten wir auf das Thema Verbreitung privater Vermisstenanzeigen im Internet informieren.

In jüngster Vergangenheit kam es vermehrt zu privaten Vermisstenmeldungen mit Aufrufen, diese in den sozialen Medien zu verbreiten. Es wurden Fotos von vermissten Kindern sowie Informationen zu ihrem Verschwinden veröffentlicht.

Vorsicht: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht!

Warum also besser nicht teilen?

Nun, das Teilen privater Aufrufe kann unter Umständen sowohl für die vermissten Menschen als auch für diejenigen, die es teilen, problematisch werden.

Denn bei einer privaten Vermisstenmeldungen lässt sich nicht 100%ig sagen, ob

  • Der Aufruf echt oder fake ist
  • Die Person aktuell noch vermisst wird oder nicht

Zu beachten bei Vermisstenmeldungen ist auch, dass volljährige Personen selbst entscheiden können, wo sie sich aufhalten. So kommt es vor, dass manchmal Erwachsene, aus welchen Gründen auch immer, ihr privates Umfeld verlassen. Das ist natürlich für das Umfeld tragisch, aber führt nicht zwangsläufig zu einer Öffentlichkeitsfahndung unsererseits.

Welche Gefahren können sich aus dem Teilen ergeben?

Werden Daten oder Fotos eines Menschen verbreitet, der entweder gar nicht vermisst wird oder von dem kein Einverständnis für die Veröffentlichung seiner Fotos vorliegt, kann das teuer für den Teilenden/die Teilende werden.

Der Satz „Das Internet vergisst nichts!“ dürfte außerdem jedem bekannt sein. Ein einmal ins Internet gesetztes Foto mit Namen oder persönlichen Angaben ist nicht mehr aus der virtuellen Welt zu löschen.

Ein Beispiel, was eine Vermisstenmeldung mit Foto und persönlichen Daten auslösen kann: Vor Jahren verschwand in Berlin eine damals psychisch kranke Jugendliche aus einer Einrichtung. Es bestand die Gefahr, dass sie sich etwas antun könnte. Wir suchten öffentlich mit Foto, ihrem vollen Namen und den Infos zu ihrer Erkrankung nach ihr. Zum Glück wurde sie wohlbehalten aufgefunden, und wir löschten umgehend ihre persönlichen Daten von unserer Homepage. Alles gut. Oder nicht?

Leider nicht. Die junge Frau ist mittlerweile erwachsen und auf Jobsuche. Potentielle Arbeitgeber haben ihren Namen gegoogelt und trafen so auf private Vermisstenmeldungen, die noch immer ihren vollen Namen und den Hinweis auf ihre frühere Erkrankung enthielten. Das erschwert ihr den Eintritt in die Arbeitswelt erheblich, und selbst mit viel Aufwand lassen sich nicht alle privaten Vermisstenmeldungen aus dem Netz tilgen.

In sozialen Medien veröffentlichen wir keine persönlichen Daten der Gesuchten, erst recht keine Fotos, sondern verlinken stets nur auf unsere Internetseite https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/

Die persönlichen Daten vermisster Personen können von dort aus sofort gelöscht werden, sollte die Person nicht mehr als vermisst gelten.
Das Teilen von polizeilichen Vermisstenmeldungen ist ausdrücklich erwünscht.
Denn so helfen sie wirklich, verbreiten keine Falschmeldungen und sehen sich auch keinen Regressforderungen ausgesetzt.

Zusatzinformation zu diesem Thema von mimikama

Facebook-Nutzer spielen gerne Ermittler und befinden sich dadurch auf sehr dünnem Eis. “Die Medien machen dies doch auch”- das bekommt man immer wieder zu hören. Viele Menschen veröffentlichen und teilen eigenständig Fahndungsaufrufe, ohne dass sie sich erkundigen, ob es sich tatsächlich um aktuelle Fälle handelt und ob sie ÜBERHAUPT rechtmäßig handeln! Als „Privatermittler“ schlittert man auf sehr dünnem Eis. Viele Nutzer, die privat dazu auffordern, eine bestimmte Person zu finden, sowie die Nutzer, die diese Aufrufe dann teilen, wissen oftmals nicht, dass sie sich mit solchen Aufrufen durchaus strafbar machen können!

Doch was macht denn einen privaten Fahndungsaufruf strafbar? Was darf man, was darf man nicht? Dazu haben wir hier eine kleine Liste!

Das müsst ihr über private Fahndungsaufrufe wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.
  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.
  • Oftmals suchen Eltern privat nach ihren verschwundenen Kindern, auch wenn dies Aufgabe der Polizei ist und die Fahndung sogar behindern kann, wenn die Polizei zuerst im privaten Umfeld nachforscht und dadurch ein möglicher Täter gewarnt wird. Zudem sollten diese Eltern dann auch im Kopf behalten, den Beitrag später wieder zu löschen, zudem besteht die Gefahr, dass der Beitrag einfach kopiert wird, die private Fahndung also noch Jahre später im Netz rumschwirrt!

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

Die Polizei hat dazu ebenfalls folgende Information veröffentlicht:

Gut gemeint ist nämlich nicht immer gut gemacht: Das Teilen privater Vermisstenaufrufe in den sozialen Netzwerken birgt einige Fallstricke, die unter Umständen für den helfenden Teiler, aber auch für den vermissten Menschen selber sehr problematisch werden können.

Wir erklären Ihnen, warum:

Ist der Aufruf echt oder ein Fake?

Diese Frage können Sie sich nicht beantworten, es sei denn, Sie kennen die Umstände des Falls und die Geschichte hinter den vermissten Menschen.
Vielleicht fallen Sie auf einen Fake hinein und verbreiten Daten eines Menschen, der entweder gar nicht vermisst wird, oder von dem es kein Einverständnis für die Veröffentlichung seines Fotos gibt.

Gefahr: Dies kann, für Sie teuer werden, und Sie lernen den vermeintlich Vermissten mit Regressforderungen unter Umständen vor Gericht persönlich kennen.

Ist der Mensch aktuell noch vermisst?

Auch diese Frage können Sie sich nicht beantworten. Vielleicht denken die Urheber einer privaten Suche noch daran, auf ihrer eigenen Seite das Auffinden zu vermelden, aber Sie werden darüber nicht informiert, wenn Sie den Aufruf nicht direkt von der Ursprungsseite aus geteilt und die Seite auch abonniert haben. Sie haben also einen Beitrag geteilt, der vielleicht nicht mehr aktuell ist. Auf Ihrer Seite bleiben die persönlichen Daten des gar nicht mehr vermissten Menschen stehen, obwohl sie natürlich gelöscht werden müssten.

Gefahr: Dies kann, für Sie teuer werden, und Sie lernen den vermeintlich Vermissten mit Regressforderungen unter Umständen vor Gericht persönlich kennen.

Was hat das für Folgen für den vermissten Menschen?

Ein einmal ins Internet gesetztes Foto/Plakat, mit Namen und persönlichen Angaben, ist nicht mehr aus der virtuellen Welt herauszuholen. Das Internet vergisst nichts!

So sieht sich ein junger Mensch, der vielleicht mal „ausgebüchst“ ist und von seinen besorgten Angehörigen verzweifelt privat im Internet gesucht wird, stets mit seiner pubertären Vergangenheit konfrontiert. Und auch zukünftige Arbeitgeber durchforsten die sozialen Medien vor einer Einstellung und versuchen, sich Informationen über ihren neuen Azubi oder Mitarbeiter zu besorgen. Zwar ist „Weglaufen“ nicht strafbar, aber es zeigt zumindest, dass der junge Mensch irgendein Problem in seinem sozialen Umfeld hatte, weswegen er es verließ. Ob man ihm oder ihr damit wirklich einen Gefallen tut?

Daher VORSICHT beim Teilen von privaten Vermisstensuchen.

Das Teilen polizeilicher Vermisstenaufrufe ist hingegen ausdrücklich erwünscht: Die Polizei geht deswegen äußerst behutsam und nur sehr selten tatsächlich mit einer öffentlichen Fahndung auf die Suche nach vermissten Menschen. Vorher wird sorgsam abgewogen, ob die aufgezählten Nachteile einer Öffentlichkeitsfahndung hingenommen werden – eben weil die Gefahrenlage es erfordert.

Und: Immer ist hier der Datenschutz gewahrt. Darum setzen wir auch keine persönlichen Daten von Gesuchten direkt auf Facebook. Sie werden bei Suchmeldungen immer von hier aus auf das Fahndungsportal weitergeleitet. Nur hier sind die persönlichen Daten und Fotos der gesuchten Menschen gespeichert. Und hier werden sie unverzüglich von der Polizei gelöscht, sobald die Gefahr gebannt ist. Teilen Sie also eine polizeiliche Fahndung, haben Sie keine Probleme, da die Polizei dafür sorgt, dass die Daten gelöscht werden. Der Link auf die Vermisstenmeldung, die Sie geteilt haben, läuft dann ins Leere. Sie haben geholfen, sind auf keinen Fake hineingefallen und sehen sich auch keinen Regressforderungen ausgesetzt.

Weitere Informationen zu diesem Thema findet man bei „gulden röttger rechtsanwälte“ unter:

Quelle

Polizei Berlin auf Facebook

Lesen Sie auch: Soziale Netzwerke: Fahndungen und Vermisstenanzeigen
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