In NRW endet die Übergangsfrist für ältere Gebäude. Ab 2017 müssen auch sie über die Warngeräte verfügen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert auf ihrer Webseite über neue Gesetze und Änderungen für das Jahr 2017.

So endet in NRW bis Ende 2016 auch die Übergangsfrist für ältere Gebäude, die noch über keine Rauchmelder verfügen.

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Bis 1. Januar 2017 müssen auch in älteren Gebäuden Rauchmelder nachgerüstet werden, hingegen sie für Neubauten bereits seit April 2013 Pflicht sind.

Erforderlich sind Warngeräte in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.

Zur Installation sind in der Regel die Eigentümer von Häusern oder Wohnungen verpflichtet bzw. die Vermieter.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW


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