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Rauchverbot in Österreich – Dieser Weg wird kein leichter sein.

Autor: Andre Wolf

Artikelbild Von NeydtStock / Shutterstock.com
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Seit 1.11.2019 ist in Österreich das allgemeine Rauchverbot in Lokalen und Diskotheken in Kraft getreten. Die Maßnahme stößt auf geteilte Reaktionen, vor allem bei Lokalwirten. Ein besonders schwieriger Fall sind die zahlreichen Shisha Bars, die in Folge des Rauchverbots ihre Existenzgrundlage verlieren.

Das Rauchverbot ist in Österreich ein langjähriger Treppenwitz. 2009 begann der Spießrutenlauf, bei dem beschlossen wurde, dass in Lokalen in denen ein getrennter Raucher- und Nichtraucherbereich eingerichtet wurde, Qualmen weiterhin erlaubt war. Einige Umsetzungen erwiesen sich dabei als fragwürdig, beispielsweise, wenn das Essen zuerst durch den Raucherbereich getragen wurde, um in den Nichtraucherbereich zu gelangen, oder die Nichtraucher durch einen verrauchten Raum durchgehen mussten, um zur Toilette oder dem Ausgang zu gelangen. Arbeitnehmer wurden durch diese Regelung ebenfalls nicht geschützt.

Die österreichischen Wirte nahmen in großer Zahl die Änderung an und bauten die Lokale gesetzeskonform um, nur um Jahre später, nämlich 2015 von der Regierung mit einem endgültigen Rauchverbot konfrontiert zu werden.

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Durch geschickte Lobbyarbeit und einem weiteren Regierungswechsel, gelang es den Wirten 2017, eine Abschaffung des totalen Rauchverbotes zu erwirken.
Schwarz-Blau II hob das Rauchverbot Mai 2018 wieder auf.

Erst das Zerbrechen der schwarz-blauen Regierung führte zu einem erneuten Umschwung und im Juli 2019 wurde schließlich das allgemeine Rauchverbot in Österreich eingeführt und tritt mit 1.11.2019 in Kraft.

Unter das Rauchverbot fallen Räume, in denen Speisen oder Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen werden sowie in Gastronomiebetrieben alle den Gästen zur Verfügung stehende Bereiche und sonstige öffentlicher Orte, wie Hotelzimmer oder Hotellobbys.

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Obwohl das Rauchverbot erst knapp einen Monat in Kraft getreten ist, verzeichnen bereits viele Lokale heftige Umsatzbußen. Viele beklagen das völlig Ausbleiben der Gäste oder die abgenommene Konsumation von Getränken, da den Gästen die Kombination aus Alkohol und Zigaretten essentiell war.

Urteil zu Shisha Bars

Hinsichtlich der Problematik von Shisha Bars wurde jetzt die neue Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes veröffentlicht. Die Antwort des Gerichtshofes auf zwei Anträge von Shishalokalbetreibern, die eine Ausnahme des absoluten Rauchverbotes erwirken wollten, ist eindeutig. Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Behandlung der Frage vollständig ab.

Als Begründung gab der Gerichtshof, dass der Gesetzgeber mit der Regelung alle Gastronomiebetriebe gleich behandle und das Verbot sachlich gerechtfertigt sei.

Sachliche Rechtfertigung des Gesetzgebers benötigt in der österreichischen Rechtsordnung eine Ziel, das im öffentlichen Interesse liegen muss.
Im Falle des Rauchverbots in Lokalen liegt das öffentliche Interesse im Gesundheitsschutz der Gäste und Arbeitnehmer.

Greift der Gesetzgeber mittels Gesetz in ein Grundrecht ein, im Falle des Rauchverbots argumentieren die Gegner mit dem Grundrecht auf freie Gewerbeausübung, so muss dieser Eingriff durch ein öffentliches Interesse gedeckt sein. Zudem muss der Eingriff geeignet und verhältnismäßig sein. Die Eignung ist klar vorhanden, das Rauchverbot führt zu einer klaren Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Gästen und Arbeitnehmern. Die Verhältnismäßigkeit ist oftmals schwierig festzustellen, allerdings kann beim Rauchverbot festgehalten werden, dass das Erreichen von höherer Gesundheit von Lokalgästen und Arbeitnehmern durch ein Rauchverbot erreicht wird, sodass Verhältnismäßigkeit gegeben ist.

Gegenargument der Shishalokalbetreiber ist, dass die Intention von Shishabarbesuchern ja gerade das Rauchen selbst ist und nicht das Konsumieren von Speisen oder Getränken ist, weshalb eine Ausnahme erwirkt werden soll.

Dieser Vorschlag ist vom Gerichtshof klar abgelehnt worden, mit der Begründung, dass eine Unterscheidung der diversen Gastronomiebetriebe nicht durch das Anbieten von Shishas herbeigeführt werden kann. Simpel gesprochen, nur weil ein Lokal Shishas auf die Karte setzt, kann es keine Ausnahme vom Rauchverbot erwirken.

Obwohl das Verbot die einzelnen Lokale schwer trifft, so ist die Entscheidung logisch nachvollziehbar. Würde die Ausnahme genehmigt, so könnte jedes Lokal durch das Einführen von Wasserpfeifen das Rauchverbot umgehen. Konsequenz dieser Entscheidung ist jedoch, dass zum Jahreswechsel mit einer massiven Kündigungswelle bzw. Schließungswelle von Lokalen zu rechnen ist, die die Konsumation von Wasserpfeifen als Haupteinnahmequelle führten.

Komplettes Rauchverbot

In Österreich gibt es ungefähr 500 Shishalokale, die drohen zu schließen, sowie die Kündigung von bis zu 10.000 Arbeitnehmern.

An Kreativität zur Umgehung des Verbotes mangelt es einigen Wirten jedoch nicht. So wurden bereits sogenannte „Raucherclubs“ gebildet, in deren Räumlichkeiten der Verzehr von Speisen und Getränken untersagt ist, sondern der Vereinszweck sich strikt auf die Konsumation von Wasserpfeifen beschränkt.

Allerdings hat die Stadt Wien diese Umgehungskonstruktionen bereits im Visier und begonnen diese reihenweise abzustrafen.

Aus gesundheitspolitischer Sicht wird das Verbot von Rauchen in Lokalen als sinnvoll angesehen und liegt im Trend der Europäischen Union, fast alle Mitglieder haben sich inzwischen für das absolute Rauchverbot entschieden.

Allerdings ist festzuhalten, dass der „österreichische Weg“ über die räumliche Trennung bis zum Verbot, der Aufhebung des Verbotes bis zum endgültigen Verbot, die Wirten in eine unangenehme Lage gebracht hat und bis zum heutigen Tage den Wirten der damalige räumliche Umbau nicht vollständig ersetzt wurde. Es wird spannend, ob die Republik Österreich für die enormen Schäden in der Gastronomie verantwortlich gemacht werden kann und dafür schadenersatzrechtlich in die Verantwortung genommen werden kann.

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Autor: Alexander Herberstein, Artikelbild Von NeydtStock / Shutterstock.com

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