Viele Menschen haben ja Panik vor Spinnen. Aber auch vor rennenden Oktopoden?
Eines haben Spinnen und Oktopoden ja gemeinsam: Sie bewegen sich mit 8 Gliedern vorwärts. Kann aber ein Oktopus so schnell flitzen wie in jenem Video, welches auf Instagram zu sehen ist?
Recht flink bewegt sich da der Oktopus in dem kurzen Video am Strand, was so Manchem ein ungutes Gefühl gibt, andere wiederum einfach nur lustig finden.
Die Quelle des Videos
Netterweise wird in dem Instagram-Posting auch auf die Quelle des Videos verwiesen, ein anderer Instagram-Account mit dem Namen @ghost3dee.
Ein Blick auf sein Profil zeigt bereits woher der Oktopus kriecht bzw. der Wind weht:

Die eingerahmten Stichwörter lassen schon ahnen, was wir hier finden: „FX“ und „Render“ deuten auf Computerkunst hin!
Auf seinem Profil finden sich gleich mehrere Videos von „Churro“, wie der Grafikkünstler
Alex Z den Oktopus liebevoll nennt. In einem Reddit-Beitrag erklärt der Künstler auch technisch ein wenig genauer sein Werk.
Aber…
…es gibt wirklich eine Oktopus-Art, die sich aus dem Wasser an den Strand begibt, auch wenn sie in Wirklichkeit nicht so schnell rennen können wie „Churro“.
Auf YouTube findet sich ein kurzer Beitrag der BBC, in dem man den den Abdopus Octopus sieht.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Diese Oktopus-Art stört es nicht, bei Ebbe in einem der vielen Teiche quasi gefangen zu sein, bis die Flut wieder kommt: er kann sich mit seinen hunderten kleinen Saugnäpfen an seinen Tentakeln über Land bewegen und nach kleinen Fischen und Krabben Ausschau zu halten.
Fazit
Bei dem Video handelt es sich nur um eine sehr gut gemachte Computer-Simulation, allerdings gibt es tatsächlich eine Oktopus-Art, die an Land gehen kann – wenn auch nicht so flink wie „Churro“.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.
