Staatsanwaltschaft fordert Revision gegen Urteil um Gruppenvergewaltigung
Autor: Kathrin Helmreich
Große Empörung über das Strafausmaß der vier Vergewaltiger einer 14-Jährigen – die Hamburger Staatsanwaltschaft fechtet das Urteil der Jugendlichen in Form einer Revision nun an und fordert ein höheres Strafausmaß für drei der vier Jungen
Wie auf der Website der Frankfurter Allgemeinen berichtet, will die Staatsanwaltschaft Hamburg das Urteil im Falle einer Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen anfechten.
Auf der Onlineplattform “change.org” empörte man sich ebenfalls exorbitant über den Gerichtsbeschluss des Strafausmaßes der Jugendlichen. An die 15.000 Menschen hatten die Online-Petition bis Montagmittag unterzeichnet.
Nana Frombach, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, sagte an diesem Montag:
“Die Revision ist bereits am Freitag eingelegt worden. Von solchen Petitionen lässt sich die Anklagebehörde nicht bei ihrer Arbeit stören. Die Entscheidung zur Revision erfolgte unabhängig der Petition.”
Lediglich der 21-Jährige war nach Erwachsenen-Strafrecht verurteilt worden und muss nun vier Jahre ins Gefängnis. Die anderen drei Jugendlichen sind alle auf Bewährung. Vor allem für den 16-Jährigen fordert die Staatsanwaltschaft ein höheres Strafausmaß.
“Wir wollen das Urteil überprüfen lassen. Das entspricht zwar in Teilen, aber nicht in allen Bereichen unserem Antrag. Die Revision ist ein Rechtsmittel, bei dem das Urteil nur auf Rechtsfehler überprüft werden kann.”,
so Frombach.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Antrag, dass der 16-Jährige eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten erhalten solle, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die beiden anderen Jugendlichen, im Alter von 14 und 17 Jahre sollen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zugesprochen bekommen, wobei eine Entscheidung einer Bewährung in beiden Fällen nochmals zurückgestellt werden sollte. Dazu erklärte Nana Frombach:
“Man muss die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, erst dann können wir nochmals prüfen, ob tatsächlich auch Fehler im Urteil erkennbar sind, die anfechtbar sind.”
Das 14-jährige Opfer stand dem Gericht als Zeugin nicht zur Verfügung, da dem Gericht nicht bekannt war, wo es sich seit seinem Krankenhausaufenthalt aufhält. Laut der “Bild am Sontag” sei mittlerweile ein Berliner Jugendamt für das Mädchen zuständig. Die Zeitung zitierte Christine Siegrot, die Anwältin der 14-Jährigen:
“Der Prozess und die mediale Aufmerksamkeit waren für meine Mandantin sehr belastend. Dass sie als Zeugin nicht erreichbar war, heißt nicht, dass sie spurlos verschwunden ist.”
Unter den weiterführenden Links kann man sich über die Sachlage und die Urteilsverkündung eingehender informieren:
Mädchen vergewaltigt! Polizei fahndet nach den Tätern
Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen: Täter nun verurteilt
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